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Auszug - Regionales Raumordnungsprogramm Großraum Braunschweig - Sachliches Teilprogramm Windenergie Entwurf 2025  

 
 
Sitzung des Ortsrates Bierbergen
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat Bierbergen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 12.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckgebäude Bierbergen, Schulstraße 14 A
Ort: Mehrzweckgebäude Bierbergen, Schulstraße 14 A
2025/014 Regionales Raumordnungsprogramm Großraum Braunschweig - Sachliches Teilprogramm Windenergie Entwurf 2025
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ortsbürgermeister Pannicke trägt die Einschränkungen vom Teilprogramm Windenergie Entwurf 2025 für den Großraum Braunschweig für die Ortschaft Bierbergen vor:

 

Bei PFK 60 ist zu berücksichtigen, dass auf der PFK 60-01 neben den bereits bestehenden WEA nun fünf weitere WEA gebaut werden, womit das Windgebiet noch näher an die Ortschaft Bierbergen (nicht Bierstedt!) heranrückt. Dadurch ist die Sichtachse nach Nord-Ost geschlossen und Bierbergen auf dieser Seite umfasst und umschlossen. An dieser Bausituation ist nichts mehr zu ändern. Das nunmehrige PFK 60-03 würde diese Umschließung aber noch weiter Richtung Süd fortführen, über die Straße nach Adenstedt hinausgehen und dadurch eine weitere Sicht und Geräuschbelastung darstellen. Das Sichtfenster für Bierbergen wird weiter eingeschränkt, Bierbergen noch weiter umschlossen. Es besteht an dieser Stelle kein Sichtschutz durch Bäume etc. Hinzu kommt an dieser Stelle der zusätzlich geplante Trassenverlauf der TenneT-Leitung von Solschen über Adenstedt Richtung Gadenstedt. Dies stellt eine weitere Belastung für Bierbergen und seine Einwohner dar.

 

Bei PFK 62 ist zu berücksichtigen, das die Sichtachse von Bierbergen nach Süd-West bis West wird durch die geplante hohe Anzahl an WEA eingeschränkt wird. Es besteht kein Sichtschutz durch Bäume etc. Durch die abschüssige Lage wird der gesamte derzeit unverbaute Blick in Richtung Hildesheim durch die WEA beeinträchtigt. Unter zusätzlicher Berücksichtigung der bereits bestehenden fünf WEA süd-östlich an PFK 62-03 direkt angrenzend in Richtung Oedelum, die nicht als Windfläche, sondern nur als Einzelanlagen in der Karte berücksichtigt sind, wäre Bierbergen hier vollständig umfasst und umschlossen. Dann wäre lediglich noch die Blickrichtung Nord-West nach Hohenhameln WEA unbelastet. Das stellt insgesamt eine ¾ Umschließung von Bierbergen dar. Weiterhin zeigt sich bei der überproportionalen Belastung von ca. 9,4% der Gemeinde Hohenhameln, dass davon ein Großteil die Gemarkung Bierbergen betrifft. Neben der faktischen Fast-Umschließung von Bierbergen ist der prozentual ungewöhnlich hohe Anteil und damit die hohe Belastung Bierbergens in der Gemeinde Hohenhameln zu berücksichtigen.

 

Daher sollte man die Errichtung weiterer WEA ablehnen und dem Beschlussvorschlag der Gemeinde Hohenhameln folgen.


Beschluss:
 

Die Gemeinde Hohenhameln gibt die anliegende Stellungnahme zu dem sachlichen Teilprogramm Windenergie Entwurf 2025 für den Großraum Braunschweig ab.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0