Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2025/014  

 
 
Betreff: Regionales Raumordnungsprogramm Großraum Braunschweig - Sachliches Teilprogramm Windenergie Entwurf 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ortsrat Stedum-Bekum Anhörung
05.03.2025 
Sitzung des Ortsrates Stedum-Bekum      
Ortsrat Clauen Anhörung
05.03.2025 
Sitzung des Ortsrates Clauen      
Ortsrat Hohenhameln Anhörung
06.03.2025 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln ungeändert beschlossen   
Ortsrat Soßmar Anhörung
11.03.2025 
Sitzung des Ortsrates Soßmar (offen)   
Ortsrat Mehrum Anhörung
12.03.2025 
Sitzung des Ortsrates Mehrum      
Ortsrat Equord Anhörung
12.03.2025 
Sitzung des Ortsrates Equord      
Ortsrat Bierbergen Anhörung
12.03.2025 
Sitzung des Ortsrates Bierbergen (offen)   
Ortsvorsteher Anhörung
Ortsvorsteher Anhörung
Ortsvorsteher Anhörung
Ortsrat Harber Anhörung
12.03.2025 
Sitzung des Ortsrates Harber (offen)   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
24.03.2025 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
27.03.2025 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Potentialflächen WEA Entwurf 2025  
WEA-Hohenhameln_2025-Flächengrößen  
Stellungnahme Teilprogramm Windenergie - Entwurf 2025 Großraum Braunschweig  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Gemäß Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG) ist das Land Niedersachsen gehalten, einen Flächenbeitragswert von 2,2% der Landesfläche (gem. Anlage zu § 3 Absatz 1 WindBG) für die Windenergie bis zum 31.12.2032 auszuweisen. Abgeleitet aus den durch das Land Niedersachsen im April 2024 beschlossenem Niedersächsischen Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und über Berichtspflichten (Niedersächsisches Windenergieflächenbedarfsgesetz -NWindG-) besteht für das Verbandsgebiet des Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB) das Ziel, bis Ende 2032 3,18% der Gebietsfläche für Windenergie auszuweisen.

Vor dem Hintergrund hat der RGB die erste Offenlage des sachlichen Teilprogrammes Windenergie Entwurf 2025 für den Großraum Braunschweig eingeleitet. Der Entwurf ist der Gemeinde Hohenhameln zugestellt worden mit der Bitte, Anregungen und Bedenken bis zum 04.04.2025 abzugeben. Parallel findet die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 12.02. bis 21.03.2025 statt. Innerhalb dieses Zeitraumes sind die kompletten Entwurfsunterlagen u.a. im Internet einsehbar unter folgendem Link: https://www.regionalverband-braunschweig.de/wind2025/

Für das Gebiet der Gemeinde Hohenhameln umfassen die in den beigefügten Gebietsblättern dargestellten Potentialflächen rd. 650 ha. Bei einem Gemeindegebiet von rd. 6.940 ha würden, wenn sämtliche Flächen umgesetzt werden sollten, rd. 9,4 % des Gemeindegebietes für die Windenergie zur Verfügung gestellt werden. Im Vergleich zu den bestehenden Vorranggebieten Windenergie des RROP 2008, 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" mit den ebenda ausgewiesenen Flächen von rd. 310 ha (rd. 4,5 % des Gemeindegebietes) würde sich die Windenergiefläche in der Gemeinde mehr als verdoppeln.

Eine entsprechende Darstellung der bestehenden und geplanten Vorranggebiete Windenergie befindet sich in der Anlage.

Zusätzlich bestehen weitere Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich, welche weder durch die damalige noch durch die geplante Neuausweisung von Vorranggebieten erfasst sind.

Entsprechend dem § 16b BImSchG -Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien- ist für Anlagen im Rahmen des Repowerings eine vereinfachte Beantragung möglich und durch die Genehmigungsbehörde eine Genehmigung zu erteilen. Dieses gilt auch für Anlagen außerhalb festgelegter Vorranggebiete für die Windenergie. Bei den bestehenden oder zukünftig außerhalb von Vorranggebieten Wind liegenden Standorten sind insbesondere die drei WEA zwischen Stedum-Bekum und Bierbergen (westlich der K 34), aber auch bestehende WEA in angrenzenden Nachbarkommunen zu benennen.

Darüber hinaus entfallen zukünftig mit Windenergie bestandene Vorrangstandorte gem. RROP 2008, 1. Änderung:

 PE 4 zwischen Rötzum und Mehrum (rd. 24,5 ha, 4 bestehende WEA)

 PE 11 zwischen Rötzum und Ohlum (rd. 3,7 ha, 1 WEA)

Unter der Voraussetzung des Repowerings der genannten WEA würde die für Windenregie genutzte Fläche einen Anteil von über 10 % des Gemeindegebietes einnehmen.

Es ist unverständlich, weshalb das Konzept der Regionalplanung zwar eine Kappung auf 4 % der Flächen für die Windenergie je Verbandsglied (in diesem Fall: Landkreis Peine) vorsieht, im Umkehrschluss jedoch eine entsprechende Kappungsgrenze –oder auch minimale Flächenausweisung- für die nachfolgende Verwaltungseinheit nicht berücksichtigt.

Des Weiteren sollte darauf hingewiesen werden, dass das 120 Grad Kriterium auch die bestehenden WEA berücksichtigt, die sich nicht bzw. nicht mehr in einem Vorranggebiet WEA des RGB befinden. Außerdem sollten bekannte Brutvogelgebiete benannt und gefordert werden, dass der Abstand von Ortslagen auch zu bestehenden Vorranggebieten WEA mindestens 1.000 m betragen soll.

Aus diesen Gründen sollte die als Anlage beigefügte Stellungnahme gegenüber dem RGB abgegeben werden. In der Stellungnahme wird auf sämtliche Potentialflächen im Gemeindegebiet eingegangen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Die Gemeinde Hohenhameln gibt die anliegende Stellungnahme zu dem sachlichen Teilprogramm Windenergie Entwurf 2025 für den Großraum Braunschweig ab.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Potentialflächen WEA Entwurf 2025 (3861 KB)      
Anlage 2 2 WEA-Hohenhameln_2025-Flächengrößen (836 KB)      
Anlage 3 3 Stellungnahme Teilprogramm Windenergie - Entwurf 2025 Großraum Braunschweig (623 KB)