Den Ratsmitgliedern wird eine Tischvorlage mit den Veränderungen nach Aufstellung des ersten Haushaltsplanentwurfs vorgelegt.
Beschluss:
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 sowie das Investitionsprogramm bis 2028 werden unter Berücksichtigung der genannten Änderungen erlassen.