Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnquartier Am Schulzentrum", Ortschaft Hohenhameln, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB); a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 22.10.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:32 - 16:53 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2024/086 Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnquartier Am Schulzentrum", Ortschaft Hohenhameln, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
 
Wortprotokoll

Nach kurzer Diskussion, insbesondere über die Anzahl der notwendigen Stellplätze, empfiehlt der Ausschuss:

 

 

Beschluss:

 

1. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, in dem dieser sich

gegenüber der Gemeinde verpflichtet, je Wohneinheit der geplanten mehrgeschossigen

Wohnhäuser mindestens 1 KFZ-Einstellplatz innerhalb des Plangebietes herzustellen.

 

2. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die

hrend der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen

sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

3. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes

Wohnquartier Am Schulzentrum“, Ortschaft Hohenhameln, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und

§ 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 1

Enthaltung: /