Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 27.08.2024 für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnquartier Am Schulzentrum“, Ortschaft Hohenhameln, die Veröffentlichung im Internet beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2024/058). Diese erfolgte in der Zeit vom 04.09.2024 bis einschl. 04.10.2024. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 02.09.2024 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und zur Äußerung innerhalb der Veröffentlichungsfrist aufgefordert. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung erfasst und ggf. mit einem Beschlussvorschlag versehen. Ein Planentwurf und die aktuelle Begründung befinden sich ebenfalls in der Anlage. Aufgrund der zum 01.07.2024 geänderten Niedersächsischen Bauordnung sind Einstellplätze für den durch Wohnungen verursachten Bedarf nicht mehr „notwendig“. Aus diesem Grund sollte mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden, in dem dieser sich gegenüber der Gemeinde verpflichtet, je Wohneinheit der geplanten mehrgeschossigen Wohnhäuser mindestens 1 KFZ-Einstellplatz innerhalb des Plangebietes herzustellen.
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