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Auszug - Repowering einer Windenergieanlage in der Gemarkung Mehrum (Kakenberg)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 12.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:07 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2016/095 Repowering einer Windenergieanlage in der Gemarkung Mehrum (Kakenberg)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vermerk: Ausschussvorsitzender Lauenstein unterbricht die Sitzung um 20.57 Uhr und gibt

         den Zuhörern die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

 

Die anwesenden Mehrumer Einwohner verweisen auf folgende Aspekte:

-          Überschreitung der Schattenwurfdauer

-          Durchführung der Schallimmissionsmessung bei geringstem Windaufkommen

-          Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

-          Reduzierung der Lebensqualität

 

Nach Wiederaufnahme der Sitzung um 20.12 Uhr berichtet FBL Bothmer wie folgt:

 

Am 12.12.2013 hat der Gemeinderat im Rahmen des vom ZGB durchgeführten Änderungsverfahrens des RROP 2008 bezüglich der Weiterentwicklung der Windenergienutzung u.a. beschlossen, dass das bestehende Vorranggebiet PE 4 südlich der Ortschaft Mehrum insgesamt zurückzunehmen ist und dafür das Vorranggebiet PE 3 nördlich des Kraftwerks Mehrum  erweitert werden soll. Außerdem sollen bestehende Vorranggebiete für Windenergienutzung soweit zurückgenommen werden, dass der Mindestabstand von 1.000 m zu Siedlungsbereichen im gesamten Gemeindegebiet eingehalten werden.

 

Das Änderungsverfahren des ZGB ist immer noch nicht abgeschlossen, so dass sich, wie in der Beschlussvorlage beschrieben, das Repoweringprojekt in einem ausgewiesenen Vorrangstandort für raumbedeutsame WEA  befindet. Der Antragssteller hat eine im aktuellen Genehmigungsverfahren  vom ZGB verfasste Stellungnahme vom 21.11.2016 vorgelegt, dass die beantragte WEA den Zielen der Raumordnung entspricht. Für den Antragssteller ist es aus wirtschaftlichen Gründen wichtig noch bis zum 31.12.2016 eine BimSch-Genehmigung zu erhalten, da im kommenden Jahr ein Ausschreibungsverfahren zum Erhalt der (dann reduzierten) Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) notwendig wird.

 

Der Ortsrat Mehrum hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 einstimmig das Projekt abgelehnt, da durch die Größe der neuen WEA auch eine größere Belastung r die Bürger/-innen der Ortschaft Mehrum zu erwarten ist.

 

Verwaltungsseitig bestehen aus rechtlichen Gründen Bedenken, dass gemeindliche Einvernehmen zu verweigern. So werden das Planungsrecht eingehalten und auch die Grenzwerte nach BimSchG durch die geplante WEA offensichtlich nicht überschritten. Im Übrigen sind auch die Regelungen aus dem städtebaulichen Vertrag zu beachten, der im Jahre 2010 abgeschlossen wurde. In § 5 Abs. 2 des Vertrages ist folgende Regelung enthalten: Sofern zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens die Eintragung von Baulasten erforderlich sein sollte, wird die Gemeinde alle hierzu erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbringen. Diese Regelung könnte so ausgelegt werden, dass sie möglicherweise nicht nur für die im Jahr 2011 repowerte WEA gilt, sondern auch für das aktuelle Vorhaben.

 

Sollte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, ist eine Forderung aufzunehmen, dass bei Betrieb der Anlage geprüft wird, dass die zulässigen Grenzwerte der Schall- und Schattenwurfimmissionen eingehalten werden.

 

Ratsherr Böker weist darauf hin, dass die Antragstellerin die Ausgleichsmaßnahmen aus der Genehmigung zum Repowering der anderen WEA noch nicht erfüllt hat. Außerdem teilt er mit, dass die Vogelart „Roter Milan“ in dem Vorranggebiet gesichtet worden ist.


Beschluss:

In Abänderung des Beschlussvorschlages empfiehlt der Ausschuss wie folgt:

 

Das Repoweringprojekt wird unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten abgelehnt. Sollte der Landkreis Peine eine Genehmigung ohne die Zustimmung der Gemeinde Hohenhameln erteilen, ist die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte für die Schall- und Schattenwurfimmissionenhrlich durch die Genehmigungsbehörde zu überprüfen.

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, rechtlich zu prüfen, ob eine Nachbarzustimmung erteilt werden muss.


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:    6

 

Nein-Stimmen:  0

 

Enthaltungen:   1