Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2016/095  

 
 
Betreff: Repowering einer Windenergieanlage in der Gemarkung Mehrum (Kakenberg)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ortsrat Mehrum Anhörung
08.12.2016 
Sitzung des Ortsrates Mehrum abgelehnt   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
12.12.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Die Firma RENNERT Energieprojekte GmbH betreibt zwei Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Mehrum (Kakenberg). Diese befinden sich in einem ausgewiesenen Vorrangstandort für raumbedeutsame WEA. Eine WEA wurde bereits im Jahre 2011 repowert. Am 30.09./06.10.2010 wurde ein städtebaulicher Vertrag mit dem Betreiber der WEA abgeschlossen, der die Inanspruchnahme der gemeindlichen Flächen regelt.

Die Firma plant nunmehr die zweite WEA durch eine größere Anlage zu ersetzen. Am 10.11.2016 ist ein Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eingegangen, aus dem hervorgeht, dass die Errichtung einer WEA mit 3 MW, einer Nabenhöhe von 122,05 m und einer Gesamthöhe von 182,25 m geplant ist. Der Landkreis Peine hat als Genehmigungsbehörde um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Der genaue Standort ist den beigefügten Lageplänen zu entnehmen. Des Weiteren sind die dem BimSch-Antrag  auszugsweise entnommenen Zusammenfassungen der Gutachten über die Schallimmissions- und Schattenwurfprognose beigefügt.

Außerdem hat die Firma beantragt, dass die Gemeinde eine Nachbarzustimmung für das Bauvorhaben erteilt, da sich eine gemeindliche Wege- und eine Grabenparzelle in den einzuhaltenden Abstandsradien der WEA befinden. Nach Auskunft des Landkreises Peine ist voraussichtlich auch die Zustimmung zur Eintragung einer Zuwegungsbaulast erforderlich, da die Erschließung über einen gemeindeeigenen Wirtschaftsweg vorgesehen ist.

 


Nach Beratung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 WEA Kakenberg Lageplan 1 (223 KB)      
Anlage 2 2 WEA Kakenberg Lageplan 2 (121 KB)      
Anlage 3 3 WEA Kakenberg Schall (830 KB)      
Anlage 4 4 WEA Kakenberg Schatten (832 KB)