Beschluss:
In teilweiser Ergänzung des Beschlussvorschlags empfehlen die Ausschuss-
mitglieder folgendes:
- Die Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer werden per Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) Für Betriebe der Land.- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 400 v. H.
(10% Punkte)
b) Für die Grundstücke (Grundsteuer B) 380 v. H. (20%Punkte)
Gewerbesteuer 400 v. H. (10% Punkte)
- Es wird eine Arbeitsgruppe bestehend aus den Mitgliedern des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen je einem weiteren Mitglied der SPD- und CDU-Fraktion, ggf. den Fraktionsvorsitzenden sowie den Ratsherrn Goldbeck gebildet, die bis zur Ratssitzung im März 2017 Vorschläge zur Haushaltssicherung macht.
- Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 sowie das Investitionsprogramm bis 2020 werden unter Berücksichtigung der anliegenden Änderungen erlassen.
- Der Bürgermeister wird aufgefordert, eine haushaltswirtschaftliche Sperre über 5% aller Ansätze für Aufwendungen und der damit verbundenen Auszahlungen zu verhängen.