Der Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Finanzamt die Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG abzugeben, um von der Übergangsregelung des § 2b UStG Gebrauch zu machen und die bisherige Rechtslage nach dem 31.12.2016 weiterhin anzuwenden.
GREMIUM: Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen DATUM: Mi, 07.12.2016 TOP: Ö 4
STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: (offen)
Beschluss: In teilweiser Ergänzung des Beschlussvorschlags empfehlen die Mitglieder des Finanzausschusses einvernehmlich folgendes: Der Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Finanzamt die Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz abzugeben, um von der Übergangsregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz Gebrauch zu machen und die bisherige Rechtslage nach dem 31.12.2016 weiterhin anzuwenden. Entscheidungsreife Unterlagen sind bis Dezember 2017 vorzulegen.
GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 15.12.2016 TOP: Ö 7
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen)
In teilweiser Ergänzung des Beschlussvorschlags beschließen die Mitglieder des Rates einstimmig folgendes:
Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Finanzamt die Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG abzugeben, um von der Übergangsregelung des § 2b UStG Gebrauch zu machen und die bisherige Rechtslage nach dem 31.12.2016 weiterhin anzuwenden.
Entscheidungsreife Unterlagen sind bis Dezember 2017 vorzulegen.