Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen
Gremium: Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen
Datum: Mi, 07.12.2016 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:32 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Formelle Angelegenheiten    
Ö 2  
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner    
Ö 3  
Bericht der Verwaltung    
Ö 4  
Anwendung der Übergangsregelung zum Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b Umsatzsteuergesetz
2016/093  
    VORLAGE
   

Der Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Finanzamt die Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG abzugeben, um von der Übergangsregelung des § 2b UStG Gebrauch zu machen und die bisherige Rechtslage nach dem 31.12.2016 weiterhin anzuwenden.

 

 

   
    GREMIUM: Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen    DATUM: Mi, 07.12.2016    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:
In teilweiser Ergänzung des Beschlussvorschlags empfehlen die Mitglieder des Finanzausschusses einvernehmlich folgendes: Der Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Finanzamt die Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz abzugeben, um von der Übergangsregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz Gebrauch zu machen und die bisherige Rechtslage nach dem 31.12.2016 weiterhin anzuwenden. Entscheidungsreife Unterlagen sind bis Dezember 2017 vorzulegen.

   
    GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln    DATUM: Do, 15.12.2016    TOP: Ö 7
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

In teilweiser Ergänzung des Beschlussvorschlags beschließen die Mitglieder des Rates einstimmig folgendes:

 

 

Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Finanzamt die Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG abzugeben, um von der Übergangsregelung des § 2b UStG Gebrauch zu machen und die bisherige Rechtslage nach dem 31.12.2016 weiterhin anzuwenden.

Entscheidungsreife Unterlagen sind bis Dezember 2017 vorzulegen.

Ö 5  
Enthält Anlagen
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 sowie Investitionsprogramm bis 2020
Enthält Anlagen
2016/094  
Ö 6  
Anträge und Anfragen