Beschluss:
Der Rat beschließt, aus dem Jahresabschluss 2021 nach § 123 Absatz 1 Satz 1 NKomVG über die Bildung folgender Rücklagen:
a) Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 721,20 Euro,
b) Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 187.770,99 Euro.