Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2023/086  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Feldstraße", zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes "Zwischen den Dörfern" Ortschaft Stedum-Bekum
a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses
b) Beratung über den Entwurf
c) Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ortsrat Stedum-Bekum Anhörung
13.09.2023 
Sitzung des Ortsrates Stedum-Bekum ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
25.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
28.09.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 30.06.2022 den Bebauungsplan „Feldstraße“, zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen den Dörfern“, Ortschaft Stedum-Bekum, im beschleunigten Verfahren gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB), als Satzung beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2022/74).

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun allerdings mit Urteil vom 18.07.2023 entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsgebietes einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen.

Gemeinden können formelle Fehler der Bebauungspläne im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB beheben, wenn die Identität des Plans auch nach dem ergänzenden Verfahren erhalten bleibt. Soll im ergänzenden Verfahren insbesondere die Umweltprüfung einschl. der Erstellung des Umweltberichtes nachgeholt werden und bleibt im Übrigen das Gesamtkonzept der Planung im Wesentlichen unverändert, ist die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens grundsätzlich möglich.

Nach § 4a Abs. 3 BauGB ist der Entwurf des Bauleitplans erneut im Internet zu veröffentlichen (früher: öffentlich auszulegen) und die Stellungnahmen einzuholen, wenn dieser nach dem Verfahren gem. § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt wird.

Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte vorher der bestehende Satzungsbeschluss aufgehoben werden.

Ein überarbeiteter Planentwurf mit Begründung einschl. Umweltbericht ist als Anlage beigefügt.

 

 

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  1. Der Satzungsbeschluss vom 30.06.2022 wird aufgehoben.

 

  1. Das ergänzende Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Feldstraße“, zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen den Dörfern“, Ortschaft Stedum-Bekum wird nach dem beigefügten Planentwurf durchgeführt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet veröffentlicht und gleichzeitig werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut eingeholt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

ca. 1.000

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

      50.000

bei Produkt

511100

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

ca. 1.000

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 4a (3) B-Plan Feldstraße (2102 KB)      
Anlage 2 2 4a (3) Begründung (961 KB)