TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Formelle Angelegenheiten |
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 24.01.2022 |
|
2022/669 |
|
Ö 3 |
|
|
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner |
|
|
|
Ö 4 |
|
|
Bericht der Verwaltung |
|
|
|
Ö 5 |
|
|
Antrag der SPD-Fraktion: Planung einer Verlängerung des Radweges von Hämelerwald/Adolfshof bis Adenstedt (Landkreisgrenze Hildesheim) entlang der L413 |
|
2021/106-01 |
|
Ö 6 |
|
|
Antrag der SPD-Fraktion: Fassung eines Grundlagenbeschlusses zur kommunalen Radverkehrsförderung |
|
2022/015-01 |
|
Ö 7 |
|
|
Antrag der Gruppe "Wir für Hohenhameln": Festlegung und Ausbau eines innerörtlichen Radwegenetzes im Ort Hohenhameln |
|
2022/013-01 |
|
Ö 8 |
|
|
Antrag der Gruppe "Wir für Hohenhameln": Aufbau von zwei Fahrrad-Stationen (Rathausplatz Hohenhameln und Hallenbad Mehrum) |
|
2022/014-01 |
|
Ö 9 |
|
|
Antrag des Ratsherrn Goldbeck: Bereitstellung von 300 Obst- und Laubbäumen für alle Ortschaften der Gemeinde Hohenhameln und zur kostenlosen Weitergabe an die ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger zur privaten Nutzung. Die Auswahl der Bäume ist zwischen der Arbeitsgemeinschaft Natur- und Landschaftspflege und der Gemeindeverwaltung abzustimmen.
|
|
2022/018-01 |
|
Ö 10 |
|
|
Aufstellung des Bebauungsplanes "Feldstraße", zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes "Zwischen den Dörfern", Ortschaft Stedum-Bekum, im beschleunigten Verfahren gem. § 13b Baugesetzbuch
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
|
2022/026 |
|
Ö 11 |
|
|
Beschaffung eines LKW mit Ladekran für den kommunalen Dienst |
|
2022/034 |
|
Ö 12 |
|
|
44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln und Aufstellung des Bebauungsplanes "Soßmarer Tor II", Ortschaft Hohenhameln |
|
2022/036 |
|
Ö 13 |
|
|
1. Änderung des Bebauungsplanes "Überm Berge II", Ortschaft Bierbergen, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung |
|
2022/040 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
ALLRIS® Office Integration 3.9.2 - Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Überm Berge II“, Ortschaft Bierbergen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung zum Bebauungsplan.
|
|
|
|
|
GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz DATUM: Mo, 28.03.2022 TOP: Ö 13 |
|
|
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: - Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Überm Berge II“, Ortschaft Bierbergen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung zum Bebauungsplan.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
|
|
|
|
|
GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 31.03.2022 TOP: Ö 21 |
|
|
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: - Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Überm Berge II“, Ortschaft Bierbergen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung zum Bebauungsplan.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
|
Ö 14 |
|
|
Mitteilungen und Anfragen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|