Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2022/040  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes "Überm Berge II", Ortschaft Bierbergen, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Herr BrandesAktenzeichen:622-55 II/1.
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
28.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
31.03.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 14.10.2021 die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Überm Berge II“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, Ortschaft Bierbergen, beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2021/067).

 

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 28.01.2022 bis einschl. 28.02.2022. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 25.01.2022 unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung zu entnehmen.

 

Die Planunterlagen sind dieser Vorlage ebenfalls beigefügt.

 

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  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Überm Berge II“, Ortschaft Bierbergen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung zum Bebauungsplan.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 4 (2) 3 (2) Tabelle TÖB (438 KB)      
Anlage 2 2 10 (1) B-Plan Überm Berge II, 1. Änd. (414 KB)      
Anlage 3 3 10 (1) Begründung (569 KB)