Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz DATUM: Mo, 23.09.2019 TOP: Ö 3
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 26.09.2019 TOP: Ö 9
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.