Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
23.09.2019 - Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
23.09.2019 - Ortsrat Hohenhameln
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
26.09.2019 - Rat der Gemeinde Hohenhameln
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.