Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche in der Ortschaft Mehrum wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit dem Titel „Östlich der Triftstraße“ aufgestellt.
Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.
Die Planungskosten haben die Antragsteller als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
23.09.2019 - Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche in der Ortschaft Mehrum wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit dem Titel „Östlich der Triftstraße“ aufgestellt.
Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.
Die Planungskosten haben die Antragsteller als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
23.09.2019 - Ortsrat Mehrum
Ö 6 - (offen)
Beschluss:
Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche in der Ortschaft Mehrum wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit dem Titel "Östlich der Triftstraße" aufgestellt.
Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.
Die Planungskosten haben die Antragsteller als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
26.09.2019 - Rat der Gemeinde Hohenhameln
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche in der Ortschaft Mehrum wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit dem Titel „Östlich der Triftstraße“ aufgestellt.
Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.
Die Planungskosten haben die Antragsteller als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.