TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Formelle Angelegenheiten |
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Ö 2 |
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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner |
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Ö 3 |
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Erschließung des Baugebietes "Hoher Weg III", Ortschaft Hohenhameln; Endausbau |
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2018/058 |
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Ö 4 |
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42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Hohenhameln;
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
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2018/059 |
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Ö 5 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes "Marktstraße" und Teilaufhebung der Bebauungspläne "Burgkamp Nr. 6a" und "Burgkamp Nr. 6c", Ortschaft Hohenhameln;
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
c) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages |
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2018/061 |
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VORLAGE |
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- Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Marktstraße“ und Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“, Ortschaft Hohenhameln, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der insbesondere die Gestaltung von Gebäude und Außenanlagen einschließlich Anpflanzungen regelt.
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GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz DATUM: Mo, 24.09.2018 TOP: Ö 5 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Marktstraße“ und Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“, Ortschaft Hohenhameln, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der insbesondere die Gestaltung von Gebäude und Außenanlagen einschließlich Anpflanzungen regelt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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GREMIUM: Ortsrat Hohenhameln DATUM: Mo, 24.09.2018 TOP: Ö 5 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Marktstraße“ und Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“, Ortschaft Hohenhameln, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der insbesondere die Gestaltung von Gebäude und Außenanlagen einschließlich Anpflanzungen regelt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 27.09.2018 TOP: Ö 14 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Marktstraße“ und Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“, Ortschaft Hohenhameln, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der insbesondere die Gestaltung von Gebäude und Außenanlagen einschließlich Anpflanzungen regelt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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Ö 6 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnquartier Am Schulzentrum", Ortschaft Hohenhameln |
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2018/060 |
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