Beschluss:
- Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 52. Änderung in der Ortschaft Mehrum gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
- Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung dargestellte Fläche wird ein Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Rechenzentrum“, Ortschaft Mehrum, aufgestellt.
- Die Planungskosten hat die Antragstellerin als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
- Abwärmenutzung
Seitens der Verwaltung sind Gespräche mit dem Vorhabenträger aufzunehmen. Mindestziel ist die vollständige und subventionierte Wärmeversorgung des Schwimmbads. Es ist darüber hinaus zu prüfen, ob neben dem gemeindlichen Campus der gesamte Ort im Sinne einer nachhaltigen Energieversorgung angebunden und in die kommunale Wärmeplanung aufgenommen werden kann.
- Planungsaufnahme der Ortsumgehung B65 Wir fordern die Gemeinde auf, gegenüber dem Bund und dem Land Niedersachsen auf die sofortige Planungsaufnahme der im Bundesverkehrswegeplan 2030 verankerten Ortsumgehung B65 hinzuwirken.
- Schutz der Triftstraße und Ausschluss des Schwerlastverkehrs
Im Zuge des Planungsverfahrens ist eine verkehrsbehördliche Anordnung zu erwirken, die die Triftstraße für den Schwerlastverkehr dauerhaft sperrt. Ein umfassendes Verkehrskonzept für die Ortschaft Mehrum unter Berücksichtigung der gesamten Verkehrsströme aller ansässigen Industrie- und Gewerbebetriebe ist in die Bauleitplanung aufzunehmen.
Eine entsprechende Vereinbarung mit der zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises ist als Voraussetzung für die Erschließungsplanung festzuschreiben.
- Radverkehr und Netzinfrastruktur
Im Zuge der Realisierung der Projekte McCain und Rechenzentrum ist auf einen lückenlosen Radwegeausbau des Abschnitts Gut Adolfshof / Equord hinzuwirken. Entsprechende Gespräche mit dem zuständigen Landesministerium sind aufzunehmen.
- Ökologische & Soziale Synergien
Ausgleichsflächen: Wir fordern im Rahmen von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen die Renaturierung der Burgdorfer Aue zu unterstützen sowie dort Anpflanzungen vorzunehmen.
Infrastruktur: Über einen städtebaulichen Vertrag soll die neue Zufahrtsstraße vom Vorhabenträger finanziell selbst getragen werden. Weitere infrastrukturelle Beteiligungen (z.B. am Neubau eines neuen Feuerwehrgerätehauses, Sport- und Freizeitstätten, etc.) sind anzustreben.