Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Der Antrag ist dem Anhang zu entnehmen. Ortsratsmitglied Brinkmann liest den Beschlussvorschlag vor und erläutert kurz das Anliegen. Beschluss: Die Verwaltung der Gemeinde Hohenhameln wird beauftragt, mit der zuständigen Verkehrsbehörde zu vereinbaren, das derzeit angeordnete absolute Durchfahrtverbot für den Schwerlastverkehr derart zu modifizieren, dass Land- und Forstwirtschaft die Triftstraße wie bisher nutzen können und hierbei keine individuellen bürokratischen und / oder finanziellen Aufwände entstehen. Ebenso soll die Zufahrt des Schwerlastverkehrs bis zur Raiffeisen-Betriebsstätte ermöglicht werden.
- Zusatzzeichen 1026-38 (Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei) - Zusatzzeichen 1028-33 (Zufahrt bis Raiffeisen frei)
zu beantragen und nach Genehmigung durch die Gemeinde umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
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