Die Neufassung der Richtlinie zur Förderung von jugendpflegerischen Maßnahmen durch die Gemeinde Hohenhameln wird beschlossen und tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.
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GREMIUM: Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur DATUM: Di, 21.03.2017 TOP: Ö 6
STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: (offen)
Beschluss:
Die Neufassung der Richtlinie zur Förderung von jugendpflegerischen Maßnahmen durch die Gemeinde Hohenhameln wird beschlossen und tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 30.03.2017 TOP: Ö 15
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen)
Beschluss: Die Neufassung der Richtlinie zur Förderung von jugendpflegerischen Maßnahmen durch die Gemeinde Hohenhameln wird beschlossen und tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.