Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2017/026  

 
 
Betreff: Kindertagesstätte Equord: Antrag auf Erweiterung der Betreuungszeiten und Aufstockung der Wochenarbeitsstunden der 3. Krippenkraft
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Langenhan
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Langenhan, Maren
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
21.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
30.03.2017 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Mit Schreiben vom 23.02.2017 und 09.03.2017 beantragt das Kirchenkreisamt Peine, die Betreuungszeiten in der Kindertagesstätte Equord ab 01.08.2017 bis 15.00 Uhr zu erweitern und die Wochenarbeitszeit der 3. Krippenkraft zu erhöhen.

In Equord wird derzeit in allen 4 Gruppen eine Betreuungszeit von 8.00 bis 13.30 Uhr zuzüglich einer Stunde Sonderöffnungszeit angeboten.

 

 

Der Träger der Einrichtung begründet seinen Antrag damit, dass durch eine Elternumfrage der Bedarf an längeren Betreuungszeiten geltend gemacht wurde. Dieses bedeutet im Einzelnen, dass im Kindergartenbereich zwei zusätzliche Kräfte in der Zeit von 14.00 bis 15.00 Uhr eingesetzt werden müssten. In der Krippe reicht zunächst eine zusätzliche Kraft. Die Stundenerhöhungen können durch vorhandenes Personal abgedeckt werden.

Equord wäre damit die letzte Einrichtung, die mit Erhöhung der Betreuungszeiten auch dem Elternwunsch gerecht werden könnte.

Außerdem soll die Wochenarbeitszeit der 3. Krippenkraft von 24 auf 26 Stunden erhöht werden, da das Land ab 01.08.2017 bei dieser Stundenzahl die 100%-ige Finanzhilfe gewährt.

Insgesamt wäre für die gewünschte Veränderung eine Stundenaufstockung um 17 Wochenstunden notwendig; hierbei wären 15 Stunden für die Verlängerung der Betreuungszeit auf 15.00 Uhr und 2 Stunden für die Aufstockung der Stunden für die 3. Krippenkraft anzusetzen. An zusätzlichen Personalkosten sind ca. 22.500,00 € einzukalkulieren, wovon ca. 7.750,00 € durch die höhere Finanzhilfe und 7.000,00 € über Elterngebühren finanziert werden, so das im Rahmen der Defizitdeckung eine Mehrbelastung von ca. 7.750,00 € durch die Gemeinde Hohenhameln zu tragen wäre.

Hinweis: Durch die Erhöhung der Betreuungszeit wird die Krippenpauschale des Landkreises Peine dann zukünftig als Ganztagsbetreuung abgerechnet. Zudem wurde vom Landkreis eine Erhöhung der Pauschalen angekündigt, so dass sich das zu tragende Defizit weiter reduzieren wird.

 

 


  1. Die tägliche Betreuungszeit in der Kindertagesstätte Equord wird ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 von 13.30 Uhr auf 15.00 Uhr erhöht.

 

  1. Die Wochenarbeitszeit der 3. Krippenkraft wird um 2 Stunden von 24 auf 26 Stunden aufgestockt.

 

  1. Die Mehrkosten werden im Rahmen der Defizitdeckung übernommen.

 

  1. Für die Folgejahre sind entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: 365104
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: 8.000,00 €
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:8.000,00 €
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:8.000,00 €

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: