Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Mit Schreiben vom 23.02.2017 und 09.03.2017 beantragt das Kirchenkreisamt Peine, die Betreuungszeiten in der Kindertagesstätte Equord ab 01.08.2017 bis 15.00 Uhr zu erweitern und die Wochenarbeitszeit der 3. Krippenkraft zu erhöhen. In Equord wird derzeit in allen 4 Gruppen eine Betreuungszeit von 8.00 bis 13.30 Uhr zuzüglich einer Stunde Sonderöffnungszeit angeboten.
Der Träger der Einrichtung begründet seinen Antrag damit, dass durch eine Elternumfrage der Bedarf an längeren Betreuungszeiten geltend gemacht wurde. Dieses bedeutet im Einzelnen, dass im Kindergartenbereich zwei zusätzliche Kräfte in der Zeit von 14.00 bis 15.00 Uhr eingesetzt werden müssten. In der Krippe reicht zunächst eine zusätzliche Kraft. Die Stundenerhöhungen können durch vorhandenes Personal abgedeckt werden. Equord wäre damit die letzte Einrichtung, die mit Erhöhung der Betreuungszeiten auch dem Elternwunsch gerecht werden könnte. Außerdem soll die Wochenarbeitszeit der 3. Krippenkraft von 24 auf 26 Stunden erhöht werden, da das Land ab 01.08.2017 bei dieser Stundenzahl die 100%-ige Finanzhilfe gewährt. Insgesamt wäre für die gewünschte Veränderung eine Stundenaufstockung um 17 Wochenstunden notwendig; hierbei wären 15 Stunden für die Verlängerung der Betreuungszeit auf 15.00 Uhr und 2 Stunden für die Aufstockung der Stunden für die 3. Krippenkraft anzusetzen. An zusätzlichen Personalkosten sind ca. 22.500,00 € einzukalkulieren, wovon ca. 7.750,00 € durch die höhere Finanzhilfe und 7.000,00 € über Elterngebühren finanziert werden, so das im Rahmen der Defizitdeckung eine Mehrbelastung von ca. 7.750,00 € durch die Gemeinde Hohenhameln zu tragen wäre. Hinweis: Durch die Erhöhung der Betreuungszeit wird die Krippenpauschale des Landkreises Peine dann zukünftig als Ganztagsbetreuung abgerechnet. Zudem wurde vom Landkreis eine Erhöhung der Pauschalen angekündigt, so dass sich das zu tragende Defizit weiter reduzieren wird.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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