Ab 01.08.2017 werden die Elterngebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten im Bereich der Gemeinde Hohenhameln nach der in Anlage 4 neufestgesetzten Sozialstaffel - getrennt nach Krippen- und Kindergartenplätzen - erhoben.
Die Geschwister-Kind-Regelung bleibt unverändert bestehen.
Die Verbeitragung von Sonderöffnungszeiten wird in den Beträgen den neuen Krippen- und Kindergartengebühren entsprechend angepasst.
Darüber hinaus haben die Träger der Kindertagesstätten ab 01.08.2017 die Einkommensberechnung nach dem in Anlage 5 beigefügten Abrechnungsbogen vorzunehmen.
21.03.2017 - Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur
Ö 10 - (offen)
Beschluss:
Ab 01.08.2017 werden die Elterngebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten im Bereich der Gemeinde Hohenhameln nach der in Anlage 4 neufestgesetzten Sozialstaffel - getrennt nach Krippen- und Kindergartenplätzen - erhoben.
Die Geschwister-Kind-Regelung bleibt unverändert bestehen.
Die Verbeitragung von Sonderöffnungszeiten wird in den Beträgen den neuen Krippen- und Kindergartengebühren entsprechend angepasst.
Darüber hinaus haben die Träger der Kindertagesstätten ab 01.08.2017 die Einkommensberechnung nach dem Abrechnungsbogen vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
1
Enthaltungen:
30.03.2017 - Rat der Gemeinde Hohenhameln
Ö 19 - (offen)
Beschluss: Ab 01.08.2017 werden die Elterngebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten im Bereich der Gemeinde Hohenhameln nach der in Anlage 4 neufestgesetzten Sozialstaffel - getrennt nach Krippen- und Kindergartenplätzen - erhoben.
Die Geschwister-Kind-Regelung bleibt unverändert bestehen.
Die Verbeitragung von Sonderöffnungszeiten wird in den Beträgen den neuen Krippen- und Kindergartengebühren entsprechend angepasst.
Darüber hinaus haben die Träger der Kindertagesstätten ab 01.08.2017 die Einkommensberechnung nach dem in Anlage 5 beigefügten Abrechnungsbogen vorzunehmen.