Beschluss:
1. Die Verwaltung hat zu prüfen, inwieweit Fördermittel (z. B. LEADER-Mittel) zur Hinzuziehung der Kostendeckung zur Verfügung stehen. Sollte dies der Fall sein, ist ein entsprechender Förderantrag zu stellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Grundstückseigentümerin des Flurstücks 21, Flur 3, Gemarkung Clauen zum Erwerb von Teilflächen in Verhandlung zu treten und einen entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen. Alternativ kann auch ein langfristig bzw. auf Dauer angelegter Pachtvertrag verhandelt und abgeschlossen werden.
3. Sofern die Gemeinde über die benötigte Fläche verfügen kann, wird die Verwaltung zu folgenden Maßnahmen beauftragt:
- Beauftragung eines Fachingenieurs für die erforderlichen Planungsleistungen
- Abstimmung der Planung mit dem Ortsrat Clauen
- Ausschreibung der Bauleistungen und Beauftragung des Bieters mit dem wirtschaftlichsten Angebot
4. Die Verwaltung wird unabhängig des Planungserfolges beauftragt, über die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu prüfen, ob in dem betroffenen Streckanabschnitt zwischen der Zufahrt Fa. Hoyer und OD Clauen eine Geschwindigkeitsreduktion anordnungsfähig ist.