Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Die Beschlussvorlage 2025/112 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.12.2025 in den Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz verwiesen. Ein ähnlicher Antrag wurde vom Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 15.12.2022 einstimmig abgelehnt. Damals wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass Bordsteinabsenkungen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit einer konkreten Baumaßnahme stehen, grundsätzlich abgelehnt werden sollten. Eine ausführliche und sachlich begründete Darlegung dieser Praxis erfolgte im Sachverhalt zu der Beschlussvorlage Nr. 2022/095-01. In dem vom Gemeinderat am 19.12.2024 beschlossen Straßenbauprogramm 2025 – 2029 werden gezielt Nebenanlagen zur Sanierung vorgesehen. Dies betrifft aktuell die Fußwege im „Unteren Dorfe“ in Hohenhameln sowie im Bereich „Bierberger Straße“ in Soßmar. Im Zuge dieser Sanierungsmaßnahmen wird die Herstellung der Barrierefreiheit entsprechend den geltenden technischen und rechtlichen Vorgaben umgesetzt. Darüber hinaus wird im Rahmen der anstehenden Sanierungsmaßnahmen von Straßenzügen geprüft, inwieweit auch dort eine Ertüchtigung der Nebenanlagen erfolgen kann. Für die im Antrag benannten Querungsstellen ist kein sachlich begründbares Alleinstellungsmerkmal im Gemeindegebiet erkennbar, das eine abweichende oder bevorzugte Behandlung gegenüber anderen vergleichbaren Örtlichkeiten rechtfertigen würde. Vor dem Hintergrund der bestehenden Beschlusslage sowie der priorisierten Maßnahmenplanung wird daher verwaltungsseitig erneut vorgeschlagen, den vorliegenden Antrag abzulehnen.
Der Antrag wird abgelehnt.
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