Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 (Vorlage Nr. 2025/061) für den Bebauungsplan „Gesundes Zentrum Hohenhameln“, Ortschaft Hohenhameln, die Veröffentlichung im Internet beschlossen. Diese erfolgte in der Zeit vom 01.08.2025 bis einschl. 01.09.2025. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 25.07.2025 über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und zur Äußerung innerhalb der Veröffentlichungsfrist aufgefordert. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Abwägungsvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hatte verschiedene Einwände zur Planung, so dass das Verkehrsgutachten ergänzt und der Entwurf des Bebauungsplanes geändert werden mussten.
Nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist der Entwurf des Bebauungsplanes erneut im Internet zu veröffentlichen und die Stellungnahmen erneut einzuholen, wenn dieser nach dem Verfahren gem. § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt wird. Werden durch die Änderung oder Ergänzung die Grundzüge der Planung nicht berührt, soll die Einholung der Stellungnahmen auf die betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (hier: Landkreis Peine) beschränkt werden.
Die Änderung der Planung umfasst eine Verschiebung der Baugrenze im südlichen Bereich des festgesetzten Urbanen Gebiets (MU) im Sinne eines Abrückens von der angrenzenden Marktstraße und in der Folge eine geringfügige Verkleinerung der überbaubaren Grundstücksfläche. Zudem entfällt die bsherige textliche Festsetzung Nr. 8 zum Artenschutz, da gutachterlich nachgewiesen wurde, dass die Planung keine artenschutzrechtlichen Konflikte begründet und die Festsetzumg somit nicht erforderlich ist. Auf die Regelung von Zeiten für Bau- und Gehölzarbeiten wird im Plan hingewiesen.
Alle Planunterlagen sowie die Ergänzung zu der verkehrstechnischen Untersuchung sind als Anlage beigefügt.
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