Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Die Friedhofsgebührensatzung ist in Bezug auf den Gebührentarif zu aktualisieren. Die von der Gemeinde Hohenhameln beauftragte Firma NSI-Consult Beratungs- und Servicegesellschaft mbH hat eine umfängliche Kalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2026 erstellt. Grundlage der Berechnungen sind die Fallzahlen der Jahre 2020, 2021 und 2022. Während die Kosten für Beerdigungen sinken, sind vor allem für die Verlängerung des Nutzungsrechtes an Grabstätten und Einebnungen Kostensteigerungen zu verzeichnen. Neu ist die Kalkulation von Vorhaltekosten für die Trauerhalle. Eine rechtssichere Gebührenkalkulation besitzt max. 3 Jahre Gültigkeit, sodass die Friedhofsgebühren in regelmäßigen Abständen neu kalkuliert werden müssen. Daher sollen die aktuell im § 6 der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Hohenhameln aufgeführten Gebühren als Anlage Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung gefasst werden.
Das Ergebnis der Kalkulation ist im beigefügten Abschlussbericht dargestellt und erläutert. .
Dem Vorschlag wie dargestellt, wird gefolgt. Die Neufassung der Satzung über die Friedhofsgebühren der Gemeinde Hohenhameln (Friedhofsgebührensatzung) wird beschlossen. Der Friedhofsgebührentarif wird als Anlage der Satzung über die Friedhofsgebühren der Gemeinde Hohenhameln (Friedhofsgebührensatzung) beschlossen.
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