Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2024/079  

 
 
Betreff: Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben "380 kV-Höchstspannungsfreileitung Mehrum/Nord - Liedingen"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
23.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz      
Ortsrat Bierbergen Anhörung
23.09.2024 
Sitzung des Ortsrates Bierbergen gemeinsam mit den Ortsräten Equord und Mehrum      
Ortsrat Mehrum Anhörung
23.09.2024 
Sitzung des Ortsrates Mehrum gemeinsam mit den Ortsräten Bierbergen und Equord      
Ortsrat Equord Anhörung
23.09.2024 
Sitzung des Ortsrates Equord gemeinsam mit den Ortsräten Bierbergen und Mehrum      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
26.09.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahme zu der Raumverträglichkeitsprüfung  
Vorzugsvariante TenneT  
RVP_Unterlage_I_Erlaeuterungsbericht  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Übertragungsnetzbetreiber „TenneT TSO GmbH“ plant im Landkreis Peine die Errichtung einer 380 kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen den Umspannwerken Mehrum/Nord und Liedingen. Die Maßnahme dient der Netzverstärkung und ist damit Teil der eingeleiteten Energiewende.

Das konkrete Projekt ist durch das Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben mit der Nummer 59 „Höchstspannungsleitung Landesbergen – Lehrte – Mehrum Nord – Vechelde – Salzgitter; Drehstrom Nennspannung 380 kV“, als Einzelmaßnahme „Mehrum Nord – Vechelde“ festgesetzt und wird im bestätigten Netzentwicklungsplan 2037/2045 als Projekt P228 „Netzverstärkung zwischen Landesbergen, Mehrum/Nord und Salzgitter“ mit der Maßnahme M799 „Mehrum/Nord – Liedingen“ geführt.

Inhaltlich begründet sich der Bedarf für die neu zu errichtende Freileitung wie folgt:
Im Rahmen der Maßnahme ist zusammen mit der Industrieleitung Salzgitter die Ablösung der vorhandenen 220-kV-Leitung von Mehrum über Hallendorf und Gleidingen nach Wahle durch eine neue 380-kV-Leitung mit zwei Stromkreisen vorgesehen (Netzverstärkung). Hierzu ist die 380-kV-Anlage Mehrum/Nord um zusätzliche Schaltfelder zu erweitern (Netzverstärkung). Darüber hinaus ist die Schaltanlage in Liedingen (Gemeinde Vechelde) um zusätzliche Schaltfelder zu erweitern (Netzverstärkung). In der Region um Landesbergen und Mehrum/Wahle treten neben einer hohen Einspeisung aus Windenergie onshore hohe Leistungsflüsse sowohl in Ost-West- als auch in Nord-Süd-Richtung auf. Dadurch kommt es bei Ausfall eines Stromkreises in der Region zu verschiedenen Überlastungen auf den bestehenden Leitungen. Durch die Ablösung der bestehenden 220-kV-Leitung durch eine 380-kV-Leitung können diese Engpässe effektiv behoben und ein sicherer Betrieb hergestellt werden. Weiterhin sollen die aktuell mit 220 kV betriebenen Umspannwerke Lahe und Lehrte mit dieser Leitung versorgt werden. Damit wird die Energieversorgung des Großraums Hannover langfristig sichergestellt.

Das gegenständliche Projekt ist kein Pilotprojekt für Teilerdverkabelung im Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragungsnetz und daher durchgehend als Freileitung zu planen und zu errichten. Das Vorhaben ist abschnittsfrei und hat eine Gesamtlänge von ca. 20 km (Luftlinie). Die Inbetriebnahme der Verbindung ist im Jahr 2031 geplant.

Der Regionalverband Großraum Braunschweig hat als verfahrensführende Behörde mit Schreiben vom 21.08.2024 die Raumverträglichkeitsprüfung eingeleitet. Stellungnahmen können bis zum 07.10.2024 abgegeben werden.

Die Unterlagen können auf der folgenden Verfahrens-Website eingesehen werden:

https://www.regionalverband-braunschweig.de/freileitung-mehrum-liedingen/

Der Erläuterungsbericht wird dieser Vorlage beigefügt. In der Anlage befindet sich außerdem eine vergrößerte Karte aus dem Erläuterungsbericht, auf dem die von TenneT ermittelte Vorzugsvariante blau dargestellt ist.

Nach aktueller Planung sind in der Gemeinde Hohenhameln insbesondere die Gemarkungen Equord und Mehrum von der bevorzugten Trasse betroffen. Die Gemarkung Bierbergen wird an Ihrem östlichen Rand berührt.

Die Gemeinde Hohenhameln kann in ihrer Stellungnahme die Verletzung eigener Reche geltend machen insbesondere durch einen Eingriff in die kommunale Planungshoheit. Ein Eingriff in die kommunale Planungshoheit durch eine überörtliche Fachplanung liegt vor, wenn die Fachplanung eine hinreichend konkrete und rechtmäßige örtliche Planung nachhaltig stört oder wenn sie wegen Ihrer Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer gemeindlichen Planung entzieht.

Die Gemeinde sollte die anliegende Stellungnahme zu der Raumverträglichkeitsprüfung abgeben.

 

 

 

 

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Die Gemeinde Hohenhameln gibt die anliegende Stellungnahme zu der Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben "380 kV-Höchstspannungsfreileitung Mehrum/Nord Liedingen“ ab.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme zu der Raumverträglichkeitsprüfung (90 KB)      
Anlage 2 2 Vorzugsvariante TenneT (596 KB)      
Anlage 3 3 RVP_Unterlage_I_Erlaeuterungsbericht (3459 KB)