Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) der Gemeinde Hohenhameln
Wie mit der Vorlage Nr. 2023/039 am 23.03.2023 beschlossen, ist die Feuerwehrgebührensatzung in Bezug auf den Gebührentarif zu aktualisieren. Die von der Gemeinde Hohenhameln beauftragte Firma NSI-Consult Beratungs- und Servicegesellschaft mbH hat eine umfängliche Kalkulation vorgelegt. Ergebnis ist eine Zusammenfassung der unterschiedlichen Fahrzeuge in Kostenklassen 1 bis 3. Bisherige Geräte und Materialien sind in die Berechnung der Klassen 1 bis 3 entsprechend eingeflossen.
Folgende Abkürzungen sind in der nachfolgenden Klassentabelle verwendet worden:
Fahrzeuge
Abkürzung
Klasse
Tragkraftspritzenfahrzeug
TSF
3
Tragkraftspritzenfahrzeug-
W TSF-W
3
Tanklöschfahrzeug
TLF 16/25
3
Tanklöschfahrzeug
TLF 3000
3
Löschgruppenfahrzeug
LF 8/6
3
Löschgruppenfahrzeug
LF 10/6
3
Löschgruppenfahrzeug
LF 10
3
Rüst-/Gerätewagen
RW/GW
2
Einsatzleitwagen
ELW
1
Mannschaftstransportwagen
MTW
1
Die Höhe der abzurechnenden Kosten für die Fahrzeugklassen, die Personalkosten sowie der Kalkulation Pauschale Fehlalarm sind nachfolgend dargestellt. Die Kosten für die Fahrzeuge werden mit 50% Kostendeckung, die Personalkosten mit 100% Kostendeckung und die Kalkulation der Pauschale Fehlalarm mit einer Kostendeckung von 50% veranschlagt.
Die Kalkulation wurde für den Zeitraum 2024 – 2026 erstellt. Eine rechtssichere Gebührenkalkulation ist max. 3 Jahre gültig. Eine erneute Kalkulation muss 2026 in Auftrag gegeben werden.
Folgende Gebühren wurden ermittelt:
Fahrzeuge
Klasse
Kostendeckungsgrad
Vorschlag je h
Einsatzleitwagen (ELF/ELW, MTF/MTW, MZF)
1
50%
140,00 €
Sonderfahrzeuge (RW, GW, GW-Logistik, HRF)
2
50%
910,00 €
Löschfahrzeuge (TLF, LF, TSF, TSF-W, HLF)
3
50%
500,00 €
Personalabrechnung
Vorschlag je h
Freiwillige FW / Person
100%
52,00 €
Kalkulation Pauschale Fehlalarm
Posten
Vorschlag je h
Löschfahrzeuge (TLF, LF, TSF, TSF-W, HLF)
50%
250,00 €
Einsatzleitwagen (ELF/ELW, MTF/MTW, MZF)
50%
70,00 €
Personal 10 Personen x 52,00 €
50%
260,00 €
Gesamt
580,00 €
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Dem Vorschlag wie zuvor dargestellt, wird gefolgt. Der Kostentarif wird als Anlage der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) der Gemeinde Hohenhameln beschlossen.
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Diese Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen
Diese Beschlussvorlage hat
nachfolgende finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahme dieser
Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:
€
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im
Haushaltsplan veranschlagt?
Ja
Haushaltsansatz
insgesamt
€
bei Produkt
Nein
Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein
Ja
bei Produkt
Deckung durch Produkt
Sachkonto
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja
Nein
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von
€
Deckung durch Produkt
Sachkonto
Gibt es Folgekosten?
Nein
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:
€
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:
€
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:
€
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein
Ja
in Höhe von
€
bei Sachkonto
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?
Nein
Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) der Gemeinde Hohenhameln
Hier: Aktualisierung des Gebührentarifs