Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2024/048  

 
 
Betreff: Pflege von Rasenflächen in der Gemeinde Hohenhameln; Auftragsvergabe
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Kaufmann, Sascha
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
17.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz      
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 In 11 Ortschaften der Gemeinde Hohenhameln sind ca. 105.000 m² öffentliche Rasenflächen intensiv zu pflegen. Eine Zusammenstellung der Flächen ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Rasenflächen werden in dem Zeitraum von Mitte März bis Mitte November in einem Abstand von ca. zwei Wochen gemäht. Je nach Witterung und somit der Entwicklung des Rasenwuchses ergibt sich eine durchschnittliche Anzahl von ca. 12 – 14 Mähgängen pro Jahr.

Die Arbeiten beinhalten das Mähen der öffentlichen Rasenflächen sowie der Kinderspiel- und Bolzplätze, wobei das Mähgut auf den Rasenflächen liegen bleibt. Ein Auffangen und Entsorgen des Schnittgutes ist nicht vorgesehen. Die angrenzenden Flächen sind von der beauftragten Firma anschließend sofort zu reinigen. Aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten wird das Mähen mit einem Mulchmäher als nicht wirtschaftlich angesehen.

Aufgrund einzuhaltender Schwellenwerte bei Vergabeverfahren ist die Gemeinde Hohenhameln verpflichtet, bei einer Auftragssumme höher 221.000 € bei Dienstleistungen, die Arbeiten gemäß Vergabeverordnung in einem Oberschwellenverfahren europaweit auszuschreiben.

Aufgrund der Angebote des vorhergehenden Beauftragungszeitraum und Einberechnung der durchschnittlichen Kostensteigerung der letzten zwei Jahre ist ein Auftragsumfang von ca. 110.000 € je Jahr zu erwarten, so dass die Leistungen noch für einen Zweijahreszeitraum als Unterschwellenvergabeverfahren gemäß VOL/Teil A öffentlich ausgeschrieben werden können. Neben den oben erwähnten zu erbringenden Leistungen soll aus dem Ausschreibungsergebnis ein Festpreis pro Quadratmeter für die gesamte Laufzeit von zwei Jahren hervorgehen. Eine nachträgliche Anpassung über eine Lohngleitklausel ist nicht vorgesehen.

Aufgrund des Insektensterbens und aus wirtschaftlichen Gründen wurden bereits 2022 einige Grünflächen ganz bzw. teilweise im Einvernehmen mit dem jeweiligen Ortsbürgermeister bzw. Ortsvorsteher/in aus dem Mähprogramm genommen und entsprechend auch für die Flächen für die beiden Folgejahre berücksichtigt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 Die Pflege der Rasenflächen in der Gemeinde Hohenhameln ist nach der VOL/Teil A öffentlich auszuschreiben und der Ausführungsauftrag für die Pflegeperiode 2025-2026 an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

keine

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

4212001

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Ca. 110.000,-€

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Ca. 110.000,-

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Die neue Ausschreibung für die Mäharbeiten hat erst Auswirkungen ab dem Haushaltsjahr 2025 und ist dort entsprechend des Ausschreibungsergebnisses zu veranlagen.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Mähflächen 2025-26 (330 KB)