Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Im Rahmen der Kinderfreundlichen Kommune hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln einen Aktionsplan mit Maßnahmen beschlossen, unter anderem die Änderung der Richtlinien zur Förderung von jugendpflegerischen Maßnahmen durch die Gemeinde Hohenhameln (Maßnahme 7). Diese lautet: „Damit alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer finanziellen Situation an Fahrten und Freizeiten teilnehmen können, bezuschusst die Gemeinde Hohenhameln diese pro Kind und Tag mit einem festgelegten Betrag. Außerdem können Vereine aus der Gemeinde Sachkostenzuschüsse für neue Anschaffungen beantragen. Ab 2025 sollen diese Fördermittel (z.Z. 2000€) aufgestockt werden. Dies betrifft sowohl die Sachkostenzuschüsse als auch die Zuschüsse für Freizeiten und Fahrten sowie für die Ausbildung und Fortbildung von Jugendgruppenleiter*innen. Dazu werden der Gemeindejugendring Hohenhameln und die Gemeindejugendpflege Hohenhameln einen realistischen Vorschlag erarbeiten, der dem Rat der Gemeinde Hohenhameln zur Beschlussfassung vorzulegen ist.“ Die Vorschläge wurden gemeinsam mit dem Gemeindejugendring erarbeitet. Die Erhöhung der Fördermittel im Haushalt ist zum Jahr 2025 vorgesehen. Eine entsprechende Synopse und eine Übersicht über die Höhe der Fördersummen aus den Jahren 2022 und 2023 sind beigefügt.
Die Neufassung der Richtlinien zur Förderung von jugendpflegerischen Maßnahmen durch die Gemeinde Hohenhameln wird entsprechend der Variante ….., dargestellt in den Anlagen, beschlossen.
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