Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2024/040  

 
 
Betreff: Änderung der Richtlinien zur Förderung von jugendpflegerischen Maßnahmen durch die Gemeinde Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Mirja Barabasch
Federführend:Fachbereich III Familie, Soziales und Ordnung Bearbeiter/-in: Barabasch, Mirja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
11.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur      
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
17.09.2024    Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
26.09.2024    Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Im Rahmen der Kinderfreundlichen Kommune hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln einen Aktionsplan mit Maßnahmen beschlossen, unter anderem die Änderung der Richtlinien zur Förderung von jugendpflegerischen Maßnahmen durch die Gemeinde Hohenhameln (Maßnahme 7).

Diese lautet:

Damit alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer finanziellen Situation an Fahrten und Freizeiten teilnehmen können, bezuschusst die Gemeinde Hohenhameln diese pro Kind und Tag mit einem festgelegten Betrag. Außerdem können Vereine aus der Gemeinde Sachkostenzuschüsse für neue Anschaffungen beantragen. Ab 2025 sollen diese Fördermittel (z.Z. 2000€) aufgestockt werden. Dies betrifft sowohl die Sachkostenzuschüsse als auch die Zuschüsse für Freizeiten und Fahrten sowie für die Ausbildung und Fortbildung von Jugendgruppenleiter*innen. Dazu werden der Gemeindejugendring Hohenhameln und die Gemeindejugendpflege Hohenhameln einen realistischen Vorschlag erarbeiten, der dem Rat der Gemeinde Hohenhameln zur Beschlussfassung vorzulegen ist.“

Die Vorschläge wurden gemeinsam mit dem Gemeindejugendring erarbeitet.

Die Erhöhung der Fördermittel im Haushalt ist zum Jahr 2025 vorgesehen.

Eine entsprechende Synopse und eine Übersicht über die Höhe der Fördersummen aus den Jahren 2022 und 2023 sind beigefügt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Die Neufassung der Richtlinien zur Förderung von jugendpflegerischen Maßnahmen durch die Gemeinde Hohenhameln wird entsprechend der Variante ….., dargestellt in den Anlagen, beschlossen.  

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Ausgehend von der bisherigen Förderung könnte sich die Veränderung der Richtlinien (analog der Vorjahre) wie folgt auswirken:

 

analog Jahr 2022 Förderung insgesamt =   2.018,42 €

Vorschlag a) Förderung insgesamt = 3.825,00 € (Steigerung um 89,5%)

Vorschlag b) Förderung insgesamt = 2.872,50 € (Steigerung um 42,3%)

 

analog Jahr 2023 Förderung insgesamt =   2.132,30 €

Vorschlag a) Förderung insgesamt = 4.915,00 € (Steigerung um 130,5%)

Vorschlag b) Förderung insgesamt = 3.449,00 € (Steigerung um 61,8%).

 

Sofern nur Teile der Vorschläge angenommen werden, ändern sich die Beträge sowie der Beschluss entsprechend. Zudem ist das Antragsverhalten der Vereine nicht absehbar. Eine verlässliche Berechnung der Mehrkosten kann daher nicht erfolgen.

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse Beschluss Förderrichtlinien 2024 (25 KB) PDF-Dokument (83 KB)    
Anlage 2 2 Berechnungen 2022_2023 Beschluss Förderrichtlinien 2024 (23 KB) PDF-Dokument (43 KB)