Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.05.1995 zur Beschlussvorlage Nr. 18/1995 den Beschluss zur Gewährung eines Zuschusses zugunsten des Schützencorps von 1949 Bründeln e. V. für den Erwerb des Schützenhauses in der Ortschaft Bründeln gefasst. Der Protokollauszug aus der Sitzung des Gemeinderates am 04.05.1995 ist als Anlage beigefügt. Der Beschluss beinhaltete u. a. den nachfolgenden Punkt:
„2. Für die weitere unbefristete kostenlose Nutzung des Schützenhauses für gemeindliche Zwecke wird dem Schützencorps eine einmalige Nutzungsentschädigung in Höhe von 17.000,00 DM gewährt.“
Der genannte Teilbeschluss zu 2. ist aufgrund der Empfehlungen des Arbeitskreises zur Haushaltskonsolidierung zur Schaffung eines neuen Produktes „Dorfgemeinschaftshaus Bründeln“ im Haushalt 2024 aufzuheben.
Der am 04.05.1995 durch den Gemeinderat gefasste Teilbeschluss zur Beschlussvorlage 18/1995 wird wie im Sachverhalt geschildert aufgehoben.
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