Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Ortsratsmitglied Annika Schalin hat mit Schreiben vom 08.02.2024, bei der Gemeinde Hohenhameln eingegangen am 13.02.2024, mit sofortiger Wirkung auf ihren Sitz im Ortsrat Mehrum verzichtet.
Der Verzicht ist unwiderruflich.
Der Ortsrat hat nach § 52 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG) festzustellen, ob die Voraussetzung nach § 52 Abs. 1, Ziff. 1 NkomVG vorliegt (schrifliche Verzichtserklärung).
Eine schriftliche Verzichtserklärung liegt vor.
Der Ortsrat Mehrum stellt den Sitzverlust fest.
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