Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Gemäß § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) können die Gemeinden, die von Windenergieanlagen (WEA) an Land betroffen sind, finanziell an diesen Anlagen beteiligt werden. Zweck dieser Vorschrift ist insbesondere die Förderung der Akzeptanz lokaler Erneuerbarer-Energie-Anlagen. Bei WEA an Land dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro kWh für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge angeboten werden, wenn die Anlage eine installierte Leistung von mehr als 1.000 kW hat. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die WEA gelegenen Umkreises von 2.500 m um die Turmmitte der WEA befindet. Die Wind-Power GmbH & Co. Bürgerwindpark Solschen III KG und die Windpark Solschen GmbH & Co.KG werden 2 bzw. 1 WEA in der Gemarkung Solschen betreiben. Nunmehr haben die Unternehmen der Gemeinde Hohenhameln die anliegenden Vertragsentwürfe übersandt mit entsprechenden Angeboten zur Ausschüttung der vorgenannten finanziellen Beteiligung nach dem EEG. Die Vertragsentwürfe orientieren sich dabei an dem Mustervertrag der Fachagentur Windenergie an Land.
Die als Anlage beigefügten Verträge zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde Hohenhameln an Windenergieanlagen in der Gemarkung Solschen werden abgeschlossen.
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