Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Gemäß § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) können die Gemeinden, die von Windenergieanlagen (WEA) an Land betroffen sind, finanziell an diesen Anlagen beteiligt werden. Zweck dieser Vorschrift ist insbesondere die Förderung der Akzeptanz lokaler Erneuerbarer-Energie-Anlagen. Bei WEA an Land dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro kWh für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge angeboten werden, wenn die Anlage eine installierte Leistung von mehr als 1.000 kW hat. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die WEA gelegenen Umkreises von 2.500 m um die Turmmitte der WEA befindet. Die Windpark Bierbergen-Solschen GmbH & Co.KG wird 5 WEA in der Gemarkung Bierbergen betreiben. Nunmehr hat das Unternehmen der Gemeinde Hohenhameln den anliegenden Vertragsentwurf übersandt mit einem entsprechenden Angebot zur Ausschüttung der vorgenannten finanziellen Beteiligung nach dem EEG. Der Vertragsentwurf orientiert sich dabei an dem Mustervertrag der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind). Die FA Wind ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin. Mitglieder des Vereins sind Bund, Länder, die kommunalen Spitzenverbände, Wirtschafts- und Naturschutzverbände sowie Unternehmen.
Der als Anlage beigefügte Vertrag zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde Hohenhameln an Windenergieanlagen in der Gemarkung Bierbergen wird abgeschlossen.
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