Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Im Investitionsprogramm für den Haushalt 2023 wurde die Installation einer Photovoltaikanlage für das Rathaus sowie eines Notstromaggregats aufgenommen. Im Rahmen einer technischen Vorprüfung wurde festgestellt, dass die vorhandene Gebäudehauptverteilung (GHV) und Sicherungsautomaten nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Hier besteht sowohl für den Anschluss einer PV-Anlage und eines Notstromaggregats als auch mittelfristig im Rahmen grundsätzlichen Sanierungsbedarfs die Notwendigkeit zur Erneuerung. Weiterhin wurde im Rahmen dieser Vorprüfung empfohlen, dass in der Planung der PV-Anlage und eines zugehörigen Batteriespeichers der Synergieeffekt mit der geforderten Notstromversorgung in einer Kosten/Nutzen-Gegenüberstellung zu untersuchen sei. Hierzu wird im Rahmen der Vorplanung eine Gegenüberstellung der Kosten für einen ausreichend dimensionierten Batteriespeicher im Vergleich zu den Kosten für ein Notstromaggregat getroffen. Das Ergebnis der Kosten/Nutzen-Gegenüberstellung führt danach zu einer entsprechenden Angebotserstellung, Beauftragung und Umsetzung.
1.Die Planungsgesellschaft HTA aus Hildesheim wird mit der Planung und Ausschreibung zur Modernisierung der Gebäudehauptverteilung und der Errichtung einer PV-Anlage beauftragt. 2.Nach Durchführung der Ausschreibung wird das wirtschaftlich günstigste Angebot für die Modernisierung der Gebäudehauptverteilung und der Errichtung einer PV-Anlage beauftragt. 3.Nach Vorlegung der Kosten/Nutzen-Gegenüberstellung zwischen Batteriespeicher und Notstromaggregat wird im Rahmen des Geschäfts der laufenden Verwaltung über Umfang und Erfordernis eines Notstromaggregats bzw. Installation eines Batteriespeichers entschieden.
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