Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 30.06.2022 den Bebauungsplan „Feldstraße“, zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen den Dörfern“, Ortschaft Stedum-Bekum, im beschleunigten Verfahren gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB), als Satzung beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2022/74). Das Bundesverwaltungsgericht hat nun allerdings mit Urteil vom 18.07.2023 entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsgebietes einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Gemeinden können formelle Fehler der Bebauungspläne im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB beheben, wenn die Identität des Plans auch nach dem ergänzenden Verfahren erhalten bleibt. Soll im ergänzenden Verfahren insbesondere die Umweltprüfung einschl. der Erstellung des Umweltberichtes nachgeholt werden und bleibt im Übrigen das Gesamtkonzept der Planung im Wesentlichen unverändert, ist die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens grundsätzlich möglich. Nach § 4a Abs. 3 BauGB ist der Entwurf des Bauleitplans erneut im Internet zu veröffentlichen (früher: öffentlich auszulegen) und die Stellungnahmen einzuholen, wenn dieser nach dem Verfahren gem. § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt wird. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte vorher der bestehende Satzungsbeschluss aufgehoben werden. Ein überarbeiteter Planentwurf mit Begründung einschl. Umweltbericht ist als Anlage beigefügt.
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