Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2023/060  

 
 
Betreff: Erweiterung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Witte, Karl-Heinz
Federführend:FD 10 Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Witte, Karl-Heinz
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
29.06.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Am 16.05.2023 hat sich ein Gemeindeelternrat im Bereich der Kindertagesstätten gegründet. Der Elternrat hat bereits Kontakt zur Verwaltung aufgenommen und die Aufgaben und Ziele des Elternrates vorgestellt. Zudem wurde schriftlich ein Sitz als kooptiertes Mitglied im Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur beantragt.

 

Wird nach § 16 des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes ein Gemeindeelternrat gebildet, soll diesem bei wichtigen die Kindertagesstätte betreffenden Entscheidungen rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

 

Nach § 71 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) kann der Rat aus der Mitte der Abgeordneten beratende Ausschüsse bilden. Ferner kann der Rat beschließen, dass neben den Abgeordneten andere Personen, z.B. Mitglieder von kommunalen Beiräten, jedoch nicht Beschäftigte der Kommune, Mitglieder der Ausschüsse werden. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen Abgeordnete sein. Ausschussmitglieder, die nicht dem Rat angehören, haben in Fachausschüssen kein Stimmrecht.

 

Zurzeit gibt es 4 kooptierte Mitglieder im Sozialausschuss. Wendet man die zwei Drittelregelung an, ist bei 11 Ausschussmitgliedern die zulässige Anzahl ratsfremder Personen bereits erreicht.

 

Von der Vorschrift, dass mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder Abgeordnete sein sollen, kann aus gewichtigen sachlichen Gründen abgewichen werden, z.B. um bestimmte Fachleute, die verschiedene Bevölkerungsgruppen gleichmäßig vertreten, zur Mitarbeit heranzuziehen.

 

Von so einer Abweichung kann in diesem Fall ausgegangen werden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur wird mit der/dem Vorsitzenden des Gemeindeelternrates im Bereich der Kindertagesstätten als kooptiertes Mitglied (ohne Stimmrecht) erweitert.

 

Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Region Hannover:

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: