Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Nach § 58 Abs. 1 Ziffer 6 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKommVG) ist der Gemeinderat für die Verleihung von Ehrenbezeichnungen zuständig. Nicht geregelt ist, ab welcher Dauer von Amtszeiten solch eine Ehrenbezeichnung verliehen werden kann. Seitens des ehemaligen Kreisbrandmeisters Göhe wurde seinerzeit vorgeschlagen, dass Gemeinde- und Ortsbrandmeister nach mindestens 2 Wahlperioden, mithin ab dem 13. Jahr ihrer Amtszeit, zu Ehrengemeinde- bzw. –ortsbrandmeistern ernannt werden können. Der stellv. Gemeindebrandmeister Ernst-Friedrich Ebeling hat mit Schreiben vom 02. März 2016, in Abstimmung mit dem Gemeindekommando beantragt, den ehemaligen Gemeindebrandmeister Günther Becker zum Ehrengemeindebrandmeister der Gemeinde Hohenhameln zu ernennen. Der Antrag ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Der Feuerwehrkamerad Günther Becker wurde am 01. Juli 1995 zum stellvertretenden Gemeindebrandmeister der Gemeinde Hohenhameln ernannt und hatte diese Amt bis zum 30. Juni 2001 inne, mithin 6 Amtsjahre. Zum 01. Juli 2001 wurde Becker dann zum Gemeindebrandmeister der Gemeinde Hohenhameln ernannt, bis er dann aufgrund der Altersgrenze zum 30. September 2016 aus diesem Amt ausschied. Becker war somit insgesamt 21 Jahre als Gemeindebrandmeister bzw. Stellvertreter im Amt. Nähere Erläuterungen ergeben sich aus dem beigefügten Antrag.
Der ehemalige Gemeindebrandmeister Günther Becker wird mit Wirkung vom 04. November 2016 zum Ehrengemeindebrandmeister der Gemeinde Hohenhameln ernannt. Er hat künftig das Recht, die Uniform sowie seine Dienstgradabzeichen zu tragen.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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