Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Für die Schöffen- und Hilfsschöffenwahlperiode 2024 bis 2028 sind in diesem Jahr die Schöffenwahlen durchzuführen. Für den Amtsgerichtsbezirk Peine müssen insgesamt 36 Schöffen und Hilfsschöffen gewählt werden. Damit sind mindestens 72 Personen in die Vorschlagslisten aufzunehmen.
Auf die Gemeinde Hohenhameln entfallen davon 6 Personen.
Seit Februar 2023 wurden im Hohenhamelner Kurier sowie durch Aushang mehrere Aufrufe veröffentlicht. Darüber hinaus wurden die Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher und die Ortsräte informiert.
Die Bewerberinnen/Bewerber haben sich danach teilweise schriftlich, telefonisch oder persönlich im Rathaus gemeldet. Die schriftlichen Bewerbungsformulare liegen vor.
Die Bewerber/-innen für das Amt eines Schöffen/einer Schöffin bzw. eines Hilfsschöffen/einer Hilfsschöffin sind in der beigefügten Vorschlagsliste aufgeführt.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Vorschlagsliste dem Amtsgericht Peine vorzulegen. Das Amtsgericht Peine wählt aus den auf der Vorschlagsliste aufgeführten Bewerbern/Bewerberinnen die auf die Gemeinde Hohenhameln entfallenen 6 Personen aus.
Die Vorschlagsliste der Bewerber/-innen für das Amt eines Schöffen/einer Schöffin bzw. eines Hilfsschöffen/einer Hilfsschöffin laut Anlage wird dem Amtsgericht Peine vorgelegt.
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