Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Stellungnahme des zuständigen Verkehrsamts Landkreis Peine zum anliegenden Antrag lautet wie folgt: Die Erläuterungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Verkehrszeichen „30 Zone“ sagen aus, dass der Kraftfahrer innerorts abseits von Vorfahrtsstraßen stets mit Tempo 30-Zonen rechnen muss. Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt bis zur Aufhebung durch das entsprechende Verkehrszeichen. Innerhalb der Zone darf das Verkehrszeichen nicht wiederholt werden. In der Begründung der Ortsratsfraktion heißt es, dass selbst Ortskundige nicht wahrnehmen, dass sie sich in einer 30-Zone befinden. Dies würde im Umkehrschluss bedeuten, dass nach jeder Grundstückszufahrt oder Straßeneinmündung das Verkehrszeichen zu wiederholen wäre, da der Verkehrsteilnehmer allem Anschein nach nicht in der Lage ist, sich Verkehrszeichen, die er passiert hat, zu merken. Der genannte Bereich ist zwar groß, hat aber nicht die Größe, dass der Verkehrsteilnehmer zwischendurch darauf hingewiesen werden muss, dass er sich in einer 30-Zone befindet. Wie bereits angeführt, muss der Verkehrsteilnehmer abseits von Vorfahrtstraßen stets mit 30-Zonen rechnen. Dies ist nicht neu, sondern seit Jahren üblich. Auch hat es in diesem Bereich, den die Mitarbeiter des Verkehrsamts persönlich abgefahren sind, seit vielen Jahren keine Änderung in der Beschilderung gegeben. Für die Wiederholung des Zeichens „30-Zone“ wird keine Veranlassung gesehen.
Der Antrag wird abgelehnt.
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