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Vorlage - 2023/010-02  

 
 
Betreff: Antrag der CDU-Ortsratsfraktion Hohenhameln: Beschilderung und Kennzeichnung der verkehrsberuhigten "30-iger Zone" nordwestlich der Clauener Straße und Marktstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Ortsrat
Ansprechpartner:FDL WoltersBezüglich:
2023/010
Federführend:FD 10 Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Wolters, Reiner
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
29.06.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der CDU Ortsratsfraktion Hohenhameln - Beschilderung und Kennzeichnung der verkehrsberuhigenden -30-iger-Zone- nordwestlich der Clauener Straße und Marktstraße  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Stellungnahme des zuständigen Verkehrsamts Landkreis Peine zum anliegenden Antrag lautet wie folgt:

Die Erläuterungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Verkehrszeichen „30 Zone“ sagen aus, dass der Kraftfahrer innerorts abseits von Vorfahrtsstraßen stets mit Tempo 30-Zonen rechnen muss. Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt bis zur Aufhebung durch das entsprechende Verkehrszeichen. Innerhalb der Zone darf das Verkehrszeichen nicht wiederholt werden.

In der Begründung der Ortsratsfraktion heißt es, dass selbst Ortskundige nicht wahrnehmen, dass sie sich in einer 30-Zone befinden. Dies würde im Umkehrschluss bedeuten, dass nach jeder Grundstückszufahrt oder Straßeneinmündung das Verkehrszeichen zu wiederholen wäre, da der Verkehrsteilnehmer allem Anschein nach nicht in der Lage ist, sich Verkehrszeichen, die er passiert hat, zu merken.

Der genannte Bereich ist zwar groß, hat aber nicht die Größe, dass der Verkehrsteilnehmer zwischendurch darauf hingewiesen werden muss, dass er sich in einer 30-Zone befindet.

Wie bereits angeführt, muss der Verkehrsteilnehmer abseits von Vorfahrtstraßen stets mit 30-Zonen rechnen. Dies ist nicht neu, sondern seit Jahren üblich. Auch hat es in diesem Bereich, den die Mitarbeiter des Verkehrsamts persönlich abgefahren sind, seit vielen Jahren keine Änderung in der Beschilderung gegeben.

Für die Wiederholung des Zeichens „30-Zone“ wird keine Veranlassung gesehen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der CDU Ortsratsfraktion Hohenhameln - Beschilderung und Kennzeichnung der verkehrsberuhigenden -30-iger-Zone- nordwestlich der Clauener Straße und Marktstraße (836 KB)      
Stammbaum:
2023/010   Antrag der CDU-Ortsratsfraktion Hohenhameln: Beschilderung und Kennzeichnung der verkehrsberuhigten "30-iger Zone" nordwestlich der Clauener Straße und Marktstraße   FD 10 Allgemeine Verwaltung   Antrag Ortsrat
2023/010-01   Antrag der CDU-Ortsratsfraktion Hohenhameln: Beschilderung und Kennzeichnung der verkehrsberuhigten "30-iger Zone" nordwestlich der Clauener Straße und Marktstraße   FD 10 Allgemeine Verwaltung   Antrag Ortsrat
2023/010-02   Antrag der CDU-Ortsratsfraktion Hohenhameln: Beschilderung und Kennzeichnung der verkehrsberuhigten "30-iger Zone" nordwestlich der Clauener Straße und Marktstraße   FD 10 Allgemeine Verwaltung   Antrag Ortsrat