Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs hat eine überörtliche Prüfung zur Kindertagesstättenbedarfsplanung und Kindertagespflege durchgeführt, um festzustellen, ob die Landkreises als örtliche Träger die zahlreichen Planungsvorgaben des § 13 Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) einhielten. Dabei handelte es sich um eine Wiederholungsprüfung aus den Jahren 2014/2015. Die überörtliche Kommunalprüfung wählte dafür sieben Landkreise aus, die sie bereits in den Jahren 2014/2015 geprüft hatte und bezog zusätzlich jeweils zwei kreisangehörige Gemeinden in die Prüfung ein, um die Zusammenarbeit der Landkreise mit den kreisangehörigen Gemeinden bei der Kindertagesstättenbedarfsplanung zu untersuchen. Der Prüfungszeitraum umfasste die Kindergartenjahre 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022. Die Zusammenfassung über den wesentlichen Inhalt des seit 30.01.2023 vorliegenden Schlussberichts ist nach § 5 Abs. 1 NKPG unverzüglich dem Hauptorgan zur Kenntnis zu geben. Die Prüfung hat folgende wesentliche Ergebnisse erbracht:
Die Zusammenfassung über den wesentlichen Inhalt des Schlussberichts wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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