Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2023/014  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2020 - Beschluss über den Jahresabschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen Vorbereitung
09.02.2023 
Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
16.02.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
BV 014_2023 Anlage Jahresabschluss 2020 Jahresabschluss  
BV 014_2023 Anlage Jahresabschluss 2020 Prüfungsbericht  
BV 014_2023 Anlage Jahresabschluss 2020 Stellungnahme Bürgermeister  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeinde Hohenhameln hat erstmals für das Haushaltsjahr 2009 die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung geführt. Nach einem länger andauernden Prozess zur Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz und zur Implementierung der erforderlichen Software werden die ausstehenden Jahresabschlüsse jetzt beschleunigt aufgeholt, so dass nun bereits der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegt werden kann.

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Peine vom 01.11.2022 bis 25.01.2023 geprüft. Der Prüfungsbericht vom 26.01.2023 sowie der zugrundeliegende Jahresabschluss, nach § 128 Absatz 3 NKomVG bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und dem Anhang, sind dieser Vorlage beigefügt.

Weiterhin ist die Stellungnahme des Bürgermeisters zum Schlussbericht des Bürgermeisters beigefügt.

Zusammenfassend lassen sich die Eckdaten des Jahresabschlusses 2020 wie folgt darstellen:

Ergebnisrechnung:

Summe ordentliche Erträge

16.409.568,14 Euro

Summe ordentliche Aufwendungen

14.915.986,72 Euro

Ordentliches Ergebnis

1.493.581,42 Euro

Außerordentliche Erträge

1.223.152,82 Euro

Außerordentliche Aufwendungen

266.735,16 Euro

Außerordentliches Ergebnis

956.417,66 Euro

Jahresergebnis

2.449.999,08 Euro

 

Finanzrechnung:

Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

15.500.070,68 Euro

Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

13.505.162,77 Euro

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.994.907,91 Euro

Summe der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.434.871,00 Euro

Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

2.842.386,52 Euro

Saldo aus Investitionstätigkeit

-407.515,52 Euro

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00 Euro

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

363.597,24 Euro

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

-363.597,24 Euro

Finanzmittelveränderung

1.223.795,15 Euro

Saldo haushaltsunwirksame Vorgänge

-1.980.765,01 Euro

+/- Anfangsbestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Jahres

-10.348,33 Euro

Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Jahres

-767.318,19 Euro

 

Bilanz:

 

31.12.2020

Veränderung zum Vorjahr

Nettoposition

25.996.905,21 Euro

+3.127.671,53 Euro

Basis-Reinvermögen

14.753.793,56 Euro

0,00 Euro

Bilanzsumme

36.865.839,10 Euro

+1.785.094,37 Euro

 

Nach § 129 Absatz 1 NKomVG ist der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Frist war aus o.g. Gründen nicht einzuhalten, so dass die Vorlage verspätet erfolgt. Die vom Rechnungsprüfungsamt vorgenommenen Beanstandungen wurde größtenteils bereits während des Prüfungszeitraums bzw. werden nach Überprüfung durch die Verwaltung und soweit berechtigt und mit den vorhandenen Personalressourcen realisierbar, beachtet oder im bevorstehenden Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Der erwirtschaftete Überschuss wird soweit erforderlich zur Deckung der Fehlbeträge aus den Vorjahren verwendet und darüber hinaus den Überschussrücklagen zugeführt – siehe hierzu Beschlussvorlage 2023/015..

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat beschließt nach § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG über den Jahresabschluss für das Rechnungsjahr 2020.

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV 014_2023 Anlage Jahresabschluss 2020 Jahresabschluss (2688 KB)      
Anlage 2 2 BV 014_2023 Anlage Jahresabschluss 2020 Prüfungsbericht (698 KB)      
Anlage 3 3 BV 014_2023 Anlage Jahresabschluss 2020 Stellungnahme Bürgermeister (20 KB)