Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Vermarktung von 18 Baugrundstücken im Baugebiet „Feldstraße“ ist parallel zu den Erschließungsmaßnahmen geplant. In der Anlage befindet sich der Bebauungsentwurf von dem Plangebiet (Anlage 1). Mit dem Kaufpreis sind von den Erwerbern der Grundstücke Erschließungsbeiträge je m² Wohnbaufläche an die Gemeinde zu entrichten. Die Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch sollen in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln für alle Erschließungsanlagen im Baugebiet „Feldstraße“ abgelöst werden. Die Berechnung der Erschließungskosten wurde teilweise auf der Grundlage einer Kostenschätzung der Ing.-büro Richter GmbH durchgeführt. Bei den Kosten für den Endausbau wurde mit einer Preissteigerung von 3 % pro Jahr bis zum geplanten Beginn der Arbeiten gerechnet. Nach der beigefügten Ablöseberechnung ergibt sich demzufolge ein Ablösebetrag in Höhe von 61,09 €/m² (Anlage 2) Für die Bauplätze sollten 115,00 €/m² als Verkaufspreis, inklusive des vorgenannten Ablösebetrages für die Erschließungskosten, festgesetzt werden. Ferner sind die Anschlusskosten für Strom, Gas, Telekommunikation, Trinkwasser sowie der Baukostenzuschuss für die Abwasserbeseitigung an die jeweiligen Versorgungsträger zu zahlen. Die Baugrundstücke werden den Bauinteressenten in zeitlicher Reihenfolge angeboten, nach der die Interessensbekundungen bei der Gemeinde Hohenhameln eingegangen sind („Windhundprinzip“) mit folgenden Einschränkungen: Bis zu 20 % der Baugrundstücke werden vorrangig an Käufer veräußert, die erstmalig in der Gemeinde Hohenhameln Wohnraum erlangen und ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Hohenhameln haben. Weitere bis zu 30 % der Baugrundstücke werden vorrangig an Käufer veräußert, die erstmalig in der Gemeinde Hohenhameln Wohnraum erlangen. Die Gemeinde Hohenhameln veräußert die Grundstücke nur zu nicht gewerblichen Zwecken. Das Vergabeverfahren ist juristisch geprüft und zulässig. Um zu gewährleisten, dass die Grundstücke bebaut werden und nicht der Grundstücksspekulation dienen, ist eine Bauverpflichtung mit den Erwerbern zu vereinbaren. Aufgrund der aktuellen Situation in Bezug auf Lieferengpässen und hohen Baumaterialpreisen ist abweichend von vorherigen Baugebieten jetzt erst innerhalb von 5 Jahren ein bezugsfertiges Wohngebäude zu erstellen.
1. Die Erschließungskosten im Baugebiet „Feldstraße“, Ortschaft Stedum-Bekum, werden nach der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln mit 61,09 €/m² Grundstücksfläche abgelöst. 2. Die Baugrundstücke werden zu einem Verkaufspreis in Höhe von 115,00 €/m² veräus- sert. 3. Die Fläche für das Regenrückhaltebecken wird an den Wasserverband Peine zu einem Kaufpreis von 20,00 €/m² übertragen zuzüglich einer Pauschale für die Vermessung. 4. Die Vermarktung der Wohnbaugrundstücke erfolgt wie oben beschrieben. 5. In die Grundstücksverträge ist eine Bebauungsauflage von 5 Jahren nach Vertrags- abschluss aufzunehmen.
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