Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Gemeinderat hat mit Beschluss über den Haushalt 2022 Mittel für die Planung einer Erweiterung des Baugebietes „An der Beeke II“, Ortschaft Soßmar, bereitgestellt. Dafür wurden vom Gemeinderat die im Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2022 vorgesehenen Mittel für den Endausbau des Baugebietes „An der Beeke“ gestrichen und auf die Zeit nach der mittelfristigen Finanzplanung verschoben. Über den Erwerb von Flächen zur Erweiterung des Baugebietes wurde mit den Grundstückseigentümern verhandelt und eine grundsätzliche Einigung herbeigeführt. Die Anzahl der Bauplätze hängt neben dem Grundstückszuschnitt insbesondere davon ab, wie weit eine Bebaubarkeit Richtung Norden ermöglicht werden soll. Da die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, soll die Planaufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen. Außerdem kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden) abgesehen werden. Die entsprechende Gebietsabgrenzung ist dieser Vorlage beigefügt.
1. Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche wird ein Bebauungsplan mit dem Titel "An der Beeke II“, Ortschaft Soßmar, im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellt.
2. Der Planungsauftrag für die Bauleitplanung wird nach einem entsprechenden Vergabeverfahren an das Planungsbüro mit dem wirtschaftlichsten Honorarangebot erteilt.
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