Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
In 11 Ortschaften der Gemeinde Hohenhameln sind ca. 101.000 m² öffentliche Rasenflächen intensiv zu pflegen. Eine Zusammenstellung der Flächen ist dieser Vorlage beigefügt. Die Rasenflächen werden in dem Zeitraum von Mitte März bis Mitte November in einem Abstand von ca. zwei Wochen gemäht. Je nach Witterung und somit der Entwicklung des Rasenwuchses ergibt sich eine durchschnittliche Anzahl von ca. 12 – 14 Mähgängen pro Jahr. Die Arbeiten beinhalten das Mähen der öffentlichen Rasenflächen sowie der Kinderspiel- und Bolzplätze, wobei das Mähgut auf den Rasenflächen liegen bleibt. Ein Auffangen und Entsorgen des Schnittgutes ist nicht vorgesehen. Die angrenzenden Flächen sind von der beauftragten Firma anschließend sofort zu reinigen. Aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten wird das Mähen mit einem Mulchmäher als nicht wirtschaftlich angesehen. Der Auftrag für die Rasenmäharbeiten soll für eine Laufzeit von zwei Jahren neu vergeben werden. Aufgrund einzuhaltender Schwellenwerte bei Vergabeverfahren ist die Gemeinde Hohenhameln verpflichtet, bei einer überschläglichen Auftragssumme von ca. 200.000 € für zwei Jahre, die Arbeiten gemäß VOL/Teil A öffentlich auszuschreiben. Neben den oben erwähnten zu erbringenden Leistungen soll aus dem Ausschreibungsergebnis ein Festpreis pro Quadratmeter für die gesamte Laufzeit von zwei Jahren hervorgehen. Eine nachträgliche Anpassung über eine Lohngleitklausel ist nicht vorgesehen. Aufgrund des Insektensterbens und aus wirtschaftlichen Gründen wurden einige Grünflächen ganz bzw. teilweise aus dem Mähprogramm genommen werden. Die nicht mehr regelmäßig zu mähenden Flächen wurden von der Verwaltung im Einvernehmen mit dem jeweiligen Ortsbürgermeister bzw. Ortsvorsteher/in festgelegt.
Die Pflege der Rasenflächen in der Gemeinde Hohenhameln ist nach der VOL/Teil A öffentlich auszuschreiben und der Ausführungsauftrag für die Pflegeperiode 2023 – 2024 an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
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