Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Im Rahmen der aktuellen Energiemangellage, verbunden mit den deutlich gestiegenen Energiepreisen, sind die Kommunen angehalten, den Energieverbrauch zu reduzieren. Eine mögliche Maßnahme betrifft die nächtliche Straßenbeleuchtung. Es erfolgte hierzu eine Abfrage zu dem Umgang der anderen Kommunen im Landkreis Peine mit der Reduktion der Straßenbeleuchtung, ohne dass ein einheitliches Vorgehen erkennbar ist. Die getroffenen oder geplanten Maßnahmen reichen von Komplettabschaltung in unterschiedlichen Zeitfenstern und Differenzierungen in Haupt- und Nebenstraßen, Kreuzungsbereichen etc. über die Reduktion der Lichtstärke bis zu keiner (weiteren) Reduktion. Seitens der Verwaltung wurden die vorgenannten Optionen auf Durchführbarkeit, Einmalkosten und Einsparpotential in Abstimmung mit der Avacon geprüft.
Die maximale Reduktion der Leuchtstärke auf 70% mithilfe von Rundsteuerkommandos zwischen 22.00 und 6.00 Uhr erzeugt Kosten in Höhe von 390,-€ je Beleuchtungsschaltstelle. Das Gemeindegebiet umfasst 36 Schaltstellen, so dass Gesamtkosten von brutto ca. 14.000,-€ zu veranschlagen wären. Ein Ausnehmen der Beleuchtung von Hauptdurchgangsstraßen, Kreuzungen, etc. erscheint hierbei als nicht erforderlich. Die Avacon bietet nur eine begrenzte Möglichkeit der Zeitfenster sowie nur eine 30%-Reduktion der Lichtstärke an. Die gewählte Reduktion stellt das Maximum an Einsparung dar, ohne die gesamte Beleuchtung zeitweise auszuschalten. Die Gesamteinsparung wird über den Zeitraum eines Jahres auf Basis der Verbrauchswerte von 2021 voraussichtlich 56.000 Kilowattstunden betragen. Zur Zeit werden bereits ca. 30% der Straßenleuchten zwischen 23.30 und 5.00 Uhr entsprechend gedimmt, so dass sich bei der zeitlichen Ausweitung und dem Einbezug aller Leuchten die Ersparnis auf ca. 40.000 kWh ergeben kann. Bei dem aktuell für 2023 vertraglich vereinbarten Preis von 0,5637 € beträgt das Einsparergebnis gerundet 22.500,- €/a. Sofern alle notwendigen Komponenten und Materialien sofort nach Vertragsabschluss lieferbar sind, kann eine Fertigstellung laut Angaben der Avacon nach ca. 12 Wochen möglich sein. Innerhalb der Verwaltung überwiegt die Auffassung, auf eine Komplettabschaltung in den Nebenstraßen zu verzichten und zunächst eine Reduktion der Leuchtstärke herbeizuführen. Es besteht die Sorge, dass eine Komplettabschaltung sich negativ auf das subjektive Sicherheitsgefühl der Einwohnerinnen und Einwohner auswirkt, einhergehend mit einer überwiegenden Ablehnung der Maßnahme.
Die Straßenbeleuchtung ist in der Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr (Code 49) zu dimmen. Die maximale Reduktion der Lichtstärke beträgt ca. 30% Die Avacon als lokaler Versorgungsträger wird mit den hierzu notwendigen Arbeiten beauftragt.
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