Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2022/107  

 
 
Betreff: Reduktion Straßenbeleuchtung zur Energieeinsparung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Trappe, Andreas
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Im Rahmen der aktuellen Energiemangellage, verbunden mit den deutlich gestiegenen Energiepreisen, sind die Kommunen angehalten, den Energieverbrauch zu reduzieren.

Eine mögliche Maßnahme betrifft die nächtliche Straßenbeleuchtung. Es erfolgte hierzu eine Abfrage zu dem Umgang der anderen Kommunen im Landkreis Peine mit der Reduktion der Straßenbeleuchtung, ohne dass ein einheitliches Vorgehen erkennbar ist.

Die getroffenen oder geplanten Maßnahmen reichen von Komplettabschaltung in unterschiedlichen Zeitfenstern und Differenzierungen in Haupt- und Nebenstraßen, Kreuzungsbereichen etc. über die Reduktion der Lichtstärke bis zu keiner (weiteren) Reduktion.

Seitens der Verwaltung wurden die vorgenannten Optionen auf Durchführbarkeit, Einmalkosten und Einsparpotential in Abstimmung mit der Avacon geprüft.

 

Die maximale Reduktion der Leuchtstärke auf 70% mithilfe von Rundsteuerkommandos zwischen 22.00 und 6.00 Uhr erzeugt Kosten in Höhe von 390,-€ je Beleuchtungsschaltstelle. Das Gemeindegebiet umfasst 36 Schaltstellen, so dass Gesamtkosten von brutto ca. 14.000,-€ zu veranschlagen wären. Ein Ausnehmen der Beleuchtung von Hauptdurchgangsstraßen, Kreuzungen, etc. erscheint hierbei als nicht erforderlich.

Die Avacon bietet nur eine begrenzte Möglichkeit der Zeitfenster sowie nur eine 30%-Reduktion der Lichtstärke an. Die gewählte Reduktion stellt das Maximum an Einsparung dar, ohne die gesamte Beleuchtung zeitweise auszuschalten.

Die Gesamteinsparung wird über den Zeitraum eines Jahres auf Basis der Verbrauchswerte von 2021 voraussichtlich 56.000 Kilowattstunden betragen. Zur Zeit werden bereits ca. 30% der Straßenleuchten zwischen 23.30 und 5.00 Uhr entsprechend gedimmt, so dass sich bei der zeitlichen Ausweitung und dem Einbezug aller Leuchten die Ersparnis auf ca. 40.000 kWh ergeben kann. Bei dem aktuell für 2023 vertraglich vereinbarten Preis von 0,5637 € beträgt das Einsparergebnis gerundet 22.500,- €/a.

Sofern alle notwendigen Komponenten und Materialien sofort nach Vertragsabschluss lieferbar sind, kann eine Fertigstellung laut Angaben der Avacon nach ca. 12 Wochen möglich sein.

Innerhalb der Verwaltung überwiegt die Auffassung, auf eine Komplettabschaltung in den Nebenstraßen zu verzichten und zunächst eine Reduktion der Leuchtstärke herbeizuführen. Es besteht die Sorge, dass eine Komplettabschaltung sich negativ auf das subjektive Sicherheitsgefühl der Einwohnerinnen und Einwohner auswirkt, einhergehend mit einer überwiegenden Ablehnung der Maßnahme.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Die Straßenbeleuchtung ist in der Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr (Code 49) zu dimmen. Die maximale Reduktion der Lichtstärke beträgt ca. 30%

Die Avacon als lokaler Versorgungsträger wird mit den hierzu notwendigen Arbeiten beauftragt.

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

14.000,-

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

90.000

bei Produkt

545100

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

X

Nein

 

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

545100

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

X

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

22.500,-

bei Sachkonto

4241001

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Die Kosten zur Umstellung der Steuerung der Straßenbeleuchtung treten einmalig für die Änderung der Programmierung zur Reduktion der Lichtstärke auf.

 

Weitere Änderungen der Dimmung oder Komplettausschaltung erfordern eine jeweiligen erneuten Arbeits- und Kostenumfang. Der veranschlagte Kostenansatz umfasst die Änderungen jeweils im gesamten Gemeindegebiet.

 

Die Gegenfinanzierung stellt die rechnerische Einsparung in kWh zum Versorgungspreis für 2023 dar. Bei Änderung der Einheitspreises des Strombezugs durch übergeordnete Preisdeckelungen oder durch Einreichung von günstigeren Angeboten als das einzig vorgelegte zum Grundversorgungspreis, reduziert sich das Einsparpotential.