Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Kraftwerkstandort Mehrum befindet sich unmittelbar nördlich angrenzend an den Mittellandkanal. Der Gesamtkomplex wurde auf zwei Standorten entwickelt; einerseits mit dem Kraftwerksgelände und ca. 1,5 km östlich davon -getrennt durch das Industriegebiet "Ackerköpfe"- das Kohlelager auf rd. 25,7 ha Fläche. Der Kohlehafen seinerseits wird durch die Gemarkungsgrenze zwischen der Gemeinde Hohenhameln und der Stadt Peine getrennt. Nachdem die ersten Blöcke bereits vor einigen Jahren rückgebaut wurden, befindet sich der aktuell mit Steinkohle befeuerte Block seit dem 8. Dezember 2021 in Netzreserve für den Übertragungsnetzbetreiber TenneT. Nach Beendigung der Netzrelevanz soll der Rückbau der Kraftwerksanlagen beginnen. Entsprechend der landespolitischen Zielstellung soll der Standort des Kraftwerkes auch weiterhin für die Errichtung von großtechnischen Energieanlagen zur Energieerzeugung, -umwandlung und -speicherung zur Verfügung stehen. Der Kohlehafen ist für eine entsprechende Folgenutzung nicht vorgesehen. Die Kraftwerk Mehrum GmbH hat anlässlich der baldigen Aufgabe ihres Kraftwerkstandortes in einem ersten Schritt die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des bisherigen Kohlehafens beantragt. Geplant ist eine gewerbliche und industrielle Nutzung der Fläche unter Einbeziehung des bestehenden Hafens und der damit verbundenen Nutzung des Wasserweges. Für den östlich der Landesstraße L 413 gelegenen Kohlehafen stellt der Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln eine Sonderbaufläche (S) mit der Zweckbestimmung "Kraftwerk" dar. Um die o.g. Entwicklung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes vorzubereiten, wird eine Änderung der Sonderbaufläche des Flächennutzungsplanes erforderlich. Für den auf dem Gebiet der Stadt Peine gelegenen Teilbereich stellt der Flächennutzungsplan der Stadt bereits gewerbliche Bauflächen (G) dar. Diese Darstellung ist ebenfalls für den überwiegenden Änderungsbereich der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde geplant. Die entsprechende Gebietsabgrenzung ist der Vorlage beigefügt. Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass es für die vorgesehene Nutzung der Bauflächen erforderlich wird, sich in einem nächsten Schritt mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich zu befassen.
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