Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2022/076  

 
 
Betreff: 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Mehrum
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
27.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Ortsrat Mehrum Anhörung
27.06.2022 
Sitzung des Ortsrates Mehrum ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
30.06.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Kraftwerkstandort Mehrum befindet sich unmittelbar nördlich angrenzend an den Mittellandkanal. Der Gesamtkomplex wurde auf zwei Standorten entwickelt; einerseits mit dem Kraftwerksgelände und ca. 1,5 km östlich davon -getrennt durch das Industriegebiet "Ackerköpfe"- das Kohlelager auf rd. 25,7 ha Fläche. Der Kohlehafen seinerseits wird durch die Gemarkungsgrenze zwischen der Gemeinde Hohenhameln und der Stadt Peine getrennt.

Nachdem die ersten Blöcke bereits vor einigen Jahren rückgebaut wurden, befindet sich der aktuell mit Steinkohle befeuerte Block seit dem 8. Dezember 2021 in Netzreserve für den Übertragungsnetzbetreiber TenneT. Nach Beendigung der Netzrelevanz soll der Rückbau der Kraftwerksanlagen beginnen.

Entsprechend der landespolitischen Zielstellung soll der Standort des Kraftwerkes auch weiterhin für die Errichtung von großtechnischen Energieanlagen zur Energieerzeugung, -umwandlung und -speicherung zur Verfügung stehen. Der Kohlehafen ist für eine entsprechende Folgenutzung nicht vorgesehen.

Die Kraftwerk Mehrum GmbH hat anlässlich der baldigen Aufgabe ihres Kraftwerkstandortes in einem ersten Schritt die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des bisherigen Kohlehafens beantragt. Geplant ist eine gewerbliche und industrielle Nutzung der Fläche unter Einbeziehung des bestehenden Hafens und der damit verbundenen Nutzung des Wasserweges.

Für den östlich der Landesstraße L 413 gelegenen Kohlehafen stellt der Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln eine Sonderbaufläche (S) mit der Zweckbestimmung "Kraftwerk" dar. Um die o.g. Entwicklung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes vorzubereiten, wird eine Änderung der Sonderbaufläche des Flächennutzungsplanes erforderlich. Für den auf dem Gebiet der Stadt Peine gelegenen Teilbereich stellt der Flächennutzungsplan der Stadt bereits gewerbliche Bauflächen (G) dar. Diese Darstellung ist ebenfalls für den überwiegenden Änderungsbereich der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde geplant.

Die entsprechende Gebietsabgrenzung ist der Vorlage beigefügt.

Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass es für die vorgesehene Nutzung der Bauflächen erforderlich wird, sich in einem nächsten Schritt mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich zu befassen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  1. Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 45. Änderung in der Gemarkung Mehrum gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.

 

  1. Die Planungskosten hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 _FNP45Änd_Mehrum_Abgr (304 KB)