Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2022/061  

 
 
Betreff: Grundhafte Erneuerung des Verbindungswegs Mehrum - Equord
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Habermann, Denis
Beratungsfolge:
Ortsrat Equord Anhörung
08.06.2022 
Sitzung des Ortsrates Equord ungeändert beschlossen   
Ortsrat Mehrum Anhörung
14.06.2022 
Sitzung des Ortsrates Mehrum geändert beschlossen   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
27.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
30.06.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Im Straßenbauprogramm, in der Fassung der zweiten Änderung aus dem Jahr 2020, ist die grundhafte Erneuerung des überörtlichen Verbindungswegs zwischen Mehrum und Equord für das Kalenderjahr 2022 vorgesehen. Auf dieser Grundlage wurde ein Ing.- Büro mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt.

Am 24.03.2022 wurde die Vorplanung den Ortsräten Mehrum und Equord im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitssitzung vorgestellt. Dabei wurde auch eine Alternative erläutert, die einen einseitigen Radweg umfasst. Da jedoch die gemeindeeigene Parzellenbreite nicht ausreichend ist, müsste zur Herstellung eines Radweges ein Planfeststellungsverfahren und Grunderwerb durchgeführt werden. Aus diesem Grund sollte von dieser Variante zunächst abgesehen werden. Ggf. könnte auch nach der Erneuerung der Fahrbahn ein Radweg in diesem Bereich zu einem späteren Zeitpunkt neu gebaut werden.

Die aktuell geplante Maßnahme lässt sich in folgenden Stichworten beschreiben:

-          Vom Ortsausgang Mehrum bis zum Ortseingang Equord soll die Straße mit Straßenbreite von 5,50 m zuzüglich je 0,50 m befestigten Banketts erneuert werden

-          Die Straße wird in mehrlagiger Asphaltbauweise hergestellt

-          Der Wirtschaftsweg, der das außerhalb der Ortslage stehende Haus „Mehrumer Weg 9“ anbindet, soll im Einmündungsbereich eine Asphaltdeckschicht erhalten und im übrigen Teil mit einer wassergebundenen Decke ausgeführt werden.

 

Die vollumfängliche Planung sowie die anschließende Bauleitung sollen an ein Ingenieurbüro vergeben werden, welches in Form einer Ausschreibung ermittelt wird.

Die Sanierung des überörtlichen Verbindungswegs zwischen Mehrum und Equord, in dem im anliegenden Lageplan kenntlich gemachten Abschnitt, soll anschließend öffentlich ausgeschrieben und an den Bieter mit dem günstigsten Angebot vergeben werden.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

1. Das Vergabeverfahren für die Ingenieurleistung wird durch die zentrale Vergabestelle des Landkreises Peine durchgeführt. Der Planungsauftrag für die im Sachverhalt genannte Maßnahme ist anschließend an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

2. Das Vergabeverfahren für die Baumaßnahme wird durch die zentrale Vergabestelle des Landkreises Peine durchgeführt. Der Auftrag zur Sanierung des überörtlichen Verbindungswegs zwischen Mehrum und Equord ist anschließend an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

Ca. 50.000

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

1.200.000

bei Produkt

541100

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Ca. 1.150.000,00

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ausbauquerschnitt 0+150 (639 KB)      
Anlage 2 2 Übersichtsplan 5.000 (4019 KB)