Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2022/009  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnpark Auf der Burg", Ortschaft Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
24.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Ortsrat Hohenhameln Anhörung
24.01.2022 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
27.01.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Wert-Investition Immobilien GmbH, Sarstedt, plant eine Wohnanlage auf einem Grundstück, das sich in der bebauten Ortslage der Ortschaft Hohenhameln im Bereich der Straßen „Auf der Burg“, „Hahnendamm“ und „Klapperberg“ befindet. Nach dem bisherigen Planungsstand sollen auf dem Grundstück drei Mehrfamilienhäuser mit ca. 46 relativ kleinen Wohneinheiten entstehen. Die Wohnanlage soll insbesondere für Senioren mit Betreuungsangebot konzipiert werden.

Das Projekt wird in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz und dem Ortsrat Hohenhameln am 24.01.2022 von einem Architekturbüro vorgestellt.
Die Gesellschaft hat am 05.10.2021 die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes beantragt. Der Bebauungsplan würde die Anforderungen des § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) erfüllen. Dabei entfallen die Umweltprüfung und der Umweltbericht.

Die Kosten der Bauleitplanung sollte der Antragsteller übernehmen.

Eine Gebietsabgrenzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  1. Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung dargestellte Fläche wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit dem Arbeitstitel „Wohnpark Auf der Burg“, Ortschaft Hohenhameln, aufgestellt.

 

  1. Die Kosten der Bauleitplanung hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Die gesamten Planungskosten für die Bauleitplanung hat der Antragsteller zu übernehmen. Diesbezüglich wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebietsabgrenzung (290 KB)